Dokumentation zur Verlängerung des Brandschutzpasses – Gültigkeitsvermerk

Zu Pkt. 3.4.6. TRVB 117 O 24

Die Bestätigung des Besuches einer Fortbildungsveranstaltung mit der gleichzeitigen Verlängerung des gültigen Brandschutzpasses erfolgt durch die veranstaltende Ausbildungsinstitution.

Die Eintragung im (gültigen) Brandschutzpass hat daher jedenfalls auch zu enthalten: „gültig bis: Datum (Monat/Jahr)“.

Dies gilt auch für nutzungsbezogene Seminare und Brandschutztechnikseminare, welche die Gültigkeit verlängern.

Ist der Brandschutzpass nicht mehr gültig darf dieser Gültigkeitsvermerk nicht angeführt werden.

Lesen sie in dieser Kategorie weiter …

TRVB 123 /25 (S) „BRANDMELDEANLAGE“ – Druckfehlerkorrektur

Der Punkt 2.6 b) hat zu lauten: „In allen anderen Fällen…

Neuer Anhang 2 der TRVB 121 O

Der Anhang 2 der TRVB 121 O wurde überarbeitet und steht als…
,

TRVB 127 S 26 „SPRINKLERANLAGEN“ veröffentlicht

Die EN 12845, Ausgabe 2021 war bisher einteilig und hat weiterhin…
,

TRVB 122 S 26 RAUCHWARNMELDER veröffentlicht

Die TRVB 122 S „Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen…

Stöbern Sie in unserem Archiv …

Brennendes Hybridfahrzeug von Berufsfeuerwehr Wien gelöscht

Brennendes Hybridfahrzeug von Berufsfeuerwehr Wien gelöscht

Der Fahrer des Pkw bemerkte am 03.04.2018, dass Rauch aus dem…

Letzte Präsidialsitzung in der 17. Funktionsperiode

In der Hauptfeuerwache der Berufsfeuerwehr Wien wurden unter…

Im Gedenken an Nationalratspräsidentin Barbara Prammer

Integer, bescheiden, mutig und willensstark hat Frau Nationalratspräsidentin…

Internationaler Tag des Ehrenamts

DANKE Das Feuerwehrwesen, so wie wir es in unserer Republik…

Brand in Kloster

Am 15. August 2013 kam es in Favoriten zu einem Zimmerbrand…