Dokumentation zur Verlängerung des Brandschutzpasses – Gültigkeitsvermerk

Zu Pkt. 3.4.6. TRVB 117 O 24

Die Bestätigung des Besuches einer Fortbildungsveranstaltung mit der gleichzeitigen Verlängerung des gültigen Brandschutzpasses erfolgt durch die veranstaltende Ausbildungsinstitution.

Die Eintragung im (gültigen) Brandschutzpass hat daher jedenfalls auch zu enthalten: „gültig bis: Datum (Monat/Jahr)“.

Dies gilt auch für nutzungsbezogene Seminare und Brandschutztechnikseminare, welche die Gültigkeit verlängern.

Ist der Brandschutzpass nicht mehr gültig darf dieser Gültigkeitsvermerk nicht angeführt werden.

Lesen sie in dieser Kategorie weiter …

,

TRVB 165 N 26: „BATTERIESPEICHERSYSTEME“ veröffentlicht

Gegenwärtig gibt es einen sehr hohen Bedarf bei der Errichtung…
,

TRVB 112 S 26: „DRUCKBELÜFTUNGSANLAGEN“ veröffentlicht

Die Überarbeitung der TRVB 112 S wurde erforderlich, da von…

TRVB 123 /25 (S) „BRANDMELDEANLAGE“ – Druckfehlerkorrektur

Der Punkt 2.6 b) hat zu lauten: „In allen anderen Fällen…

Stöbern Sie in unserem Archiv …

Stadt Wien | Feuerwehr und Katastrophenschutz

Wien: Neuerlich rettet Feuerwehr mehrere Entenküken

Eine Entenfamilie wurde von der Berufsfeuerwehr Wien am 20.05.2021…

Berufsfeuerwehr Wien findet tote Person bei Zimmerbrand

In der Nacht auf Montag (08.04.2019) ist in einer Wohnhausanlage…
Verletzter Bauarbeiter von Berufsfeuerwehr Wien geborgenMA 68 Lichtbildstelle

Verletzter Bauarbeiter von Berufsfeuerwehr Wien geborgen

Erhebliche Verletzungen zog sich Mittwochnachmittag (13.03.2019)…

Trailer zu neuem Schulungsvideo Online

Nach knapp 20 Jahren war es an der Zeit, den bisherigen ÖBFV…

Neuer Mitarbeiter im ÖBFV – Generalsekretariat

Raphael Koller hat mit 1. August 2015 den Aufgabenbereich Katastrophenmanagement…

Feuerwehrjugend im Wissenswettkampf

In Launsdorf trafen sich am vergangenen Samstag, dem 8. November…

Erste Trainerausbildung für die Heißausbildung erfolgreich durchgeführt

Vom 10. bis zum 13. Juni 2013 fand die erste Trainerausbildung…