Ergänzender Text zu Punkt 4.7.2 der EN 13565-2 „Auslösen stationärer Schaumlöschanlagen“

Normtext: Einrichtungen, die stationäre Schaumlöschanlagen auslösen, müssen mit Europäischen Normen wie z.B. EN 12094-1 und EN 12094-2 übereinstimmen.

Da den in der EN 13565-2 angeführten Normen EN 12094-1 und EN 12094-2 ausdrücklich die Wortfolge „z.B.“ vorgestellt ist, können stationäre Schaumlöschanlagen auch durch andere – mit Europäischen Normen übereinstimmende – Einrichtungen ausgelöst werden, z.B. mittels Brandmelderzentralen gemäß EN 54-2.

Lesen sie in dieser Kategorie weiter …

,

TRVB 165 N 26: „BATTERIESPEICHERSYSTEME“ veröffentlicht

Gegenwärtig gibt es einen sehr hohen Bedarf bei der Errichtung…
,

TRVB 112 S 26: „DRUCKBELÜFTUNGSANLAGEN“ veröffentlicht

Die Überarbeitung der TRVB 112 S wurde erforderlich, da von…

TRVB 123 /25 (S) „BRANDMELDEANLAGE“ – Druckfehlerkorrektur

Der Punkt 2.6 b) hat zu lauten: „In allen anderen Fällen…

Stöbern Sie in unserem Archiv …

Silvester: Greenpeace, Rotes Kreuz und der Bundesfeuerwehrverband warnen vor Gefahren durch Böller

Vermehrtes Risiko für Verletzungen und Brände - Lärm und Rauch…

FPräs Mayer zu Gast bei Felix Austria

Bereits seit 2017 besteht die Kooperation zwischen dem Österreichischen…

Auftakt in Traiskirchen: Feuerwehrjugend tritt zum Bundesbewerb an

In wenigen Stunden wird der 23. Bundesfeuerwehrjugendleistungsbewerb…

Feuer in Pflegeheim fordert Todesopfer

Bei einem Brand in einem Appartement eines Pensionist*innenwohnheims…

Feuerwehr-Einsatztaucher retten Schwimmerin während Trainingseinheit

Bei einem Tauch-Training am Neufelder See retten Feuerwehr-Einsatztaucher…
Fünf Verletzte nach Explosion in einem Wohnhaus

Fünf Verletzte nach Explosion in einem Wohnhaus

Eine Explosion erschütterte am 13.09.2017 kurz vor 21 Uhr das…

Mobiler Kran kippte beim Abladen um

Montagmittag (03.04.2017) wurde von einem mobilen Kran eine…

Abgestürzter Pkw

Gestern am 23. November 2013 war in den frühen Abendstunden…