Zusatzinfo: TRVB 117 O

  1. Die Übergangsfrist gemäß TRVB 117 O, Pkt. 10 wird bis 1.1.2025 verlängert.
  2. Es wird hiermit klargestellt, dass die TRVB 119 O und die TRVB 120 O, welche gemäß TRVB 117 O, Pkt. 6.6. pflichtig auszugeben sind, wahlweise als Hardcopy oder in elektronischer Form (z.B. USB-Stick) ausgegeben werden dürfen.

Lesen sie in dieser Kategorie weiter …

TRVB 127 S

Im Anhang Q3 ist der Begriff „AFFF-Schaummittel“ durch den…

Ergänzender Text zu Punkt 4.7.2 der EN 13565-2 „Auslösen stationärer Schaumlöschanlagen“

Normtext: Einrichtungen, die stationäre Schaumlöschanlagen…

Dokumentation zur Verlängerung des Brandschutzpasses – Gültigkeitsvermerk

Zu Pkt. 3.4.6. TRVB 117 O 24 Die Bestätigung des Besuches…

Stöbern Sie in unserem Archiv …

Bundeswasserwehr-Leistungsbewerb 2023 findet im September statt!

Bereits zum dritten Mal (nach 2015 in Tulln [NÖ] und 2019 in…
Stadt Wien | Feuerwehr und Katastrophenschutz

Wien: Auto stürzt von einer Brücke auf die Autobahn, der Lenker verstirbt am Unfallort

Ein PKW durchbricht am 26.02.2022 aus noch unbekannter Ursache…
Stadt Wien | Feuerwehr und Katastrophenschutz

Schnee: Busunglück mit neun Verletzten

Bei einem Verkehrsunfall mit einem Linienbus am 09.12.2021 werden…
Brand eines Ausstellungsstücks in der Geschäftsauslage

Brand eines Ausstellungsstücks in der Geschäftsauslage

Mittwochfrüh 20.09.2017 war in einem Geschäft in Wien – Simmering…

Linienbus und sechs Fahrzeuge bei Verkehrsunfall beschädigt

In Wien – Ottakring war in den frühen Morgenstunden des 27.…

Herausforderungen der Feuerwehr heute – auch für die Feuerwehrseelsorge

Am 25. Februar 2015 trafen sich in der Niederösterreichischen…