Zusatzinfo: TRVB 117 O

  1. Die Übergangsfrist gemäß TRVB 117 O, Pkt. 10 wird bis 1.1.2025 verlängert.
  2. Es wird hiermit klargestellt, dass die TRVB 119 O und die TRVB 120 O, welche gemäß TRVB 117 O, Pkt. 6.6. pflichtig auszugeben sind, wahlweise als Hardcopy oder in elektronischer Form (z.B. USB-Stick) ausgegeben werden dürfen.

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