Kostenlose Hepatitis Impfung für Feuerwehrmitglieder
Seit dem Jahr 2017 wird Mitgliedern von freiwilligen Feuerwehren eine kostenlose Hepatitis Impfung gewährt. Die Rechtsgrundlage findet sich im § 188b ASVG in dem es heißt:
Den Mitgliedern von freiwilligen Feuerwehren (Feuerwehrverbänden), die vom Österreichischen Bundesfeuerwehrverband der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt als Personen benannt werden und die einem besonderen Infektionsrisiko ausgesetzt sind, ist als vorbeugende Maßnahme die Impfung gegen Hepatitis A und B zu gewähren.
Der bisherige Prozess, der eine quartalsweise zentrale Meldung vorsah, wurde nun neu aufgesetzt und soll eine zügigere Abwicklung zwischen Feuerwehrmitglied und Ärztin / Arzt ermöglichen. Hierfür wurden zwischen der AUVA und dem ÖBFV Formulare entwickelt, die das Feuerwehrmitglied und die Ärztin / den Arzt unterstützen und eine Kostenübernahme durch die AUVA ermöglichen.
Ablauf:
Die Formulare sind seit 18. Juli 2022 auf der Homepage der AUVA abrufbar.
Bei Fragen zu dieser Thematik stehen wir Ihnen gerne unter hepatitis@feuerwehr.or.at zur Verfügung.