Änderung TRVB 111 – Wartungsintervall

Gemäß der TRVB S 111, Ausgabe 2008, Stand 2018 ist für Rauchabzüge in Stiegenhäusern ein Wartungsintervall von 2 Jahren gemäß Punkt 9.1 vorgesehen. Kürzere Wartungsfristen können sich auf Grund von Herstellervorgaben ergeben (z.B. jährlich).

Mit dem Erscheinen der ÖNORM F 3075 „Instandhaltung von Entrauchungsanlagen“ per 1. März 2021 werden in dieser ÖNORM auch Wartungsfristen für Rauchabzüge für Stiegenhäuser behandelt. Gemäß den Festlegungen dieser ÖNORM ist eine jährliche Wartung für Rauchabzüge von Stiegenhäusern durch Fachpersonal erforderlich. Hinsichtlich des Umfanges der Wartung wird ebenfalls auf die Festlegungen der ÖNORM F 3075 verwiesen. Im Zuge der nächsten Überarbeitung der TRVB S 111 wird der Passus angepasst.

Lesen sie in dieser Kategorie weiter …

,

TRVB 165 N 26: „BATTERIESPEICHERSYSTEME“ veröffentlicht

Gegenwärtig gibt es einen sehr hohen Bedarf bei der Errichtung…
,

TRVB 112 S 26: „DRUCKBELÜFTUNGSANLAGEN“ veröffentlicht

Die Überarbeitung der TRVB 112 S wurde erforderlich, da von…

TRVB 123 /25 (S) „BRANDMELDEANLAGE“ – Druckfehlerkorrektur

Der Punkt 2.6 b) hat zu lauten: „In allen anderen Fällen…

Stöbern Sie in unserem Archiv …

,

ÖFKAD: Heißausbildung und Brandbekämpfung für Flughafenfeuerwehren

Die Fire Rescue Training Academy Flughafen Wien wurde von 11.…

FireWISE: Umfrage unter österreichischen Feuerwehrleuten

📢 Umfrage unter österreichischen Feuerwehrleuten 👨🚒…

ABI Ingo Valentini verstorben

ABI INGO VALENTINI 30. Oktober 1973 – 21. Juli 2023 In großer…

Tier in Zwangslage – Welpe steckte in Rolltreppe fest

Im Bereich der U-Bahnstation Heiligenstadt wurde am 04.08.2017…

Nach dem Schnee kam der Regen…

Nachdem in der Vorwoche der unerwartete Schneefall für zahlreiche…

Wilhelminenspital: Ausgeflossener Schadstoff löst Einsatz der Berufsfeuerwehr Wien aus

In der Pathologie des Wilhelminenspitals in Ottakring ist am…