Änderungen Anforderungen an Steuerzentralen

Klarstellung auf Homepage bis zu den einzelnen Überarbeitungen:

In den TRVBs 111, 112 und 125 ist für die Festlegung von Anforderungen an Steuerzentralen von Entrauchungsanlagen oftmals die prEN 12101-9 angeführt. Da jedoch absehbar ist, dass diese europäische Norm in Kürze weder publiziert und noch mandatiert werden wird, können alternativ auch Steuerzentralen, welche nach ISO 21927-9 zertifiziert sind, eingesetzt werden. Die grundsätzlichen technischen Festlegungen der einzelnen TRVBs wie Platzierung, Anforderungen an Auslösestellen, Energieversorgung, etc. bleiben davon unberührt.

Für Steuerzentralen nach ISO 21927-9 gilt:

Diese Steuerzentralen sind für den Einsatz in Entrauchungsanlagen geeignet, sofern diese den Typen B, C oder D nach ISO 21927-9, Abschnitt 4.2.3 entsprechen.

Zur Abschlussüberprüfung der Steuerzentrale sind den Einreichunterlagen die entsprechenden Zertifikate bzw. Nachweise einer hierfür akkreditierten Zertifizierungs- und/oder Prüfstelle beizulegen.

Folgende Mindestwerte gelten für Steuerzentralen:

Anforderung nach ISO 21927-9 Zutreffender Punkt der ISO 21927-9 Festgelegter Mindestwert für Steuerzentralen
Betriebssicherheit 4.2.4 Re > 50
Umweltklassifizierung 8.2.1 Klasse 1

Die tatsächlichen Werte und Klassen sind am Typenschild bzw. in der Dokumentation zu vermerken.

Für besondere Einsatzzwecke, z. B. Außenanwendung oder in korrosiver Umgebung, kann eine höhere Klassifizierung notwendig sein.

Sofern in der ISO 21927-9 Verweise auf die ISO 21927-10 oder ähnl. vorhanden sind, sind diese Verweise durch die entsprechenden Absätze der EN 12101-10 bzw. der ÖNORM EN 54-Reihe zu ersetzen.

Die Festlegungen für objektspezifische Steuerzentralen nach TRVB 125 S Anhang 14 bzw. TRVB 112 S Anhang 6 bleiben durch diese Regelung unberührt. Steuerzentralen für den Einsatz in Druckbelüftungsanlagen gemäß TRVB 112 S müssen jedenfalls die Anforderungen für die manuelle Übersteuereinrichtung für die Feuerwehr erfüllen.

Lesen sie in dieser Kategorie weiter …

TRVB 127 S

Im Anhang Q3 ist der Begriff „AFFF-Schaummittel“ durch den…

Ergänzender Text zu Punkt 4.7.2 der EN 13565-2 „Auslösen stationärer Schaumlöschanlagen“

Normtext: Einrichtungen, die stationäre Schaumlöschanlagen…

Dokumentation zur Verlängerung des Brandschutzpasses – Gültigkeitsvermerk

Zu Pkt. 3.4.6. TRVB 117 O 24 Die Bestätigung des Besuches…

Stöbern Sie in unserem Archiv …

MA 68 Lichtbildstelle

14 Verletzte bei Schadstoffunfall

Auf einem Betriebsgelände in Wien-Simmering tritt am 11.10.2021…
,

Corona-Abstimmung der Landesfeuerwehrverbände

Die wieder strenger werdenden Maßnahmen zur Bekämpfung des…
Frau bei Verkehrsunfall mit LKW schwer verletzt

Frau bei Verkehrsunfall mit LKW schwer verletzt

Am 27. Oktober 2017 ist es im Kreuzungsbereich Wiedner Gürtel…
,

Vorarlberger Hubert Vetter als CTIF-Vizepräsident bestätigt

Der Österreichische Bundesfeuerwehrverband gratuliert Landesfeuerwehrinspektor…

Verkehrsunfall

In der Nacht auf den 27. November 2015  kam es im Kreuzungsbereich…

Leitfaden für Flughelfer ab sofort zum Download

Nach der Genehmigung in der letzten Präsidialsitzung dürfen…

64. Ball der Wiener Berufsfeuerwehr

Am Samstag den 22. Februar 2014 findet im Wiener Rathaus unter…