Wichtige Mitteilung

Ein Rauchabzug für Stiegenhäuser gemäß TRVB 111 S ist keine technische Brandschutzeinrichtung im Sinne der TRVB 119 O. Eine Brandschutzorganisation gemäß TRVB 119 O ist hiefür demnach nicht zwingend erforderlich.
Wenn in Objekten mit Rauchabzügen für Stiegenhäuser gemäß TRVB 111 S kein BSB bestellt ist, obliegt die Verantwortung hinsichtlich notwendiger Überprüfungen/ Instandhaltungen den jeweiligen Hauseigentümer bzw. einer von diesen bestellten Liegenschaftsverwaltung.

Lesen sie in dieser Kategorie weiter …

,

TRVB 165 N 26: „BATTERIESPEICHERSYSTEME“ veröffentlicht

Gegenwärtig gibt es einen sehr hohen Bedarf bei der Errichtung…
,

TRVB 112 S 26: „DRUCKBELÜFTUNGSANLAGEN“ veröffentlicht

Die Überarbeitung der TRVB 112 S wurde erforderlich, da von…

TRVB 123 /25 (S) „BRANDMELDEANLAGE“ – Druckfehlerkorrektur

Der Punkt 2.6 b) hat zu lauten: „In allen anderen Fällen…

Stöbern Sie in unserem Archiv …

Stadt Wien | Feuerwehr und Katastrophenschutz

Verletzter rettet sich bei Brand ins Stiegenhaus

Beim einem Zimmerbrand in einer Wohnung in der Ottakringer Panikengasse…

Zwei Personen bei Brand in der Brigittenau schwer verletzt

Zwei Personen werden bei einem Zimmerbrand am 30.12.2021 schwer…
,

Keine großen Erwartungen an Covid-Impfplan

Selbst ein persönliches Gespräch zwischen Feuerwehrpräsident…
Stadt Wien | Feuerwehr und Katastrophenschutz

Verkehrsunfall: Lenker nach Fahrzeugüberschlag befreit

Ein Pkw überschlägt sich mehrmals, bevor er auf ein geparktes…
Rettungsauto bei Unfall umgestürzt – mehrere Verletzte

Rettungsauto bei Unfall umgestürzt – mehrere Verletzte

Aus bisher unbekannter Ursache ist am 08.09.2018 ein Pkw mit…

Mann aus verrauchter Wohnung gerettet

Freitagabend (21.07.2017) drang Rauch aus einem straßenseitigen…

90 Jahre Justizpalastbrand

„Bei gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Anhängern des…

Höhenretter der Berufsfeuerwehr Wien bergen Krähennest

Einen denkbar ungeeigneten Nistplatz hat sich eine Nebelkrähe…