Dokumentation zur Verlängerung des Brandschutzpasses – Gültigkeitsvermerk

Zu Pkt. 3.4.6. TRVB 117 O 24

Die Bestätigung des Besuches einer Fortbildungsveranstaltung mit der gleichzeitigen Verlängerung des gültigen Brandschutzpasses erfolgt durch die veranstaltende Ausbildungsinstitution.

Die Eintragung im (gültigen) Brandschutzpass hat daher jedenfalls auch zu enthalten: „gültig bis: Datum (Monat/Jahr)“.

Dies gilt auch für nutzungsbezogene Seminare und Brandschutztechnikseminare, welche die Gültigkeit verlängern.

Ist der Brandschutzpass nicht mehr gültig darf dieser Gültigkeitsvermerk nicht angeführt werden.

Lesen sie in dieser Kategorie weiter …

,

TRVB 165 N 26: „BATTERIESPEICHERSYSTEME“ veröffentlicht

Gegenwärtig gibt es einen sehr hohen Bedarf bei der Errichtung…
,

TRVB 112 S 26: „DRUCKBELÜFTUNGSANLAGEN“ veröffentlicht

Die Überarbeitung der TRVB 112 S wurde erforderlich, da von…

TRVB 123 /25 (S) „BRANDMELDEANLAGE“ – Druckfehlerkorrektur

Der Punkt 2.6 b) hat zu lauten: „In allen anderen Fällen…

Stöbern Sie in unserem Archiv …

TRVB 123 /25 (S) „BRANDMELDEANLAGE“ – Druckfehlerkorrektur

Der Punkt 2.6 b) hat zu lauten: „In allen anderen Fällen…
,

TRVB 127 S 26 „SPRINKLERANLAGEN“ veröffentlicht

Die EN 12845, Ausgabe 2021 war bisher einteilig und hat weiterhin…

Lenker bei Unfall mit mehreren Autos eingeklemmt

Bei einem Verkehrsunfall mit fünf Fahrzeugen wurde ein PKW-Lenker…
Stadt Wien | Feuerwehr und Katastrophenschutz

Zimmerbrand, Wohnungsinhaber verletzt

Bei einem Zimmerbrand am 24.06.2020 in einem Gemeindebau in der…

Fahrzeuge stürzen aus Parkdeck

Am Montag den 07.08.2017 kollidierte ein PKW in einem Parkdeck…

Zimmerbrand – Feuerwehr rettete mehrere Personen über die Drehleiter

Montagmittag (22.08.2016) bemerkte ein Passant den Brand einer…

5. Oktober 2013: Zivilschutz-Probealarm in ganz Österreich

Am Samstag, den 5. Oktober 2013, wird wieder ein bundesweiter…