TRVB 123 /25 (S) „BRANDMELDEANLAGE“ – Druckfehlerkorrektur

Der Punkt 2.6 b) hat zu lauten:

„In allen anderen Fällen ist die Installation eines Feuerwehrbedienfeldes der Variante B oder C gemäß ÖNORM F 3031 verpflichtend erforderlich.“

Die Anmerkungen bleiben unverändert.

Lesen sie in dieser Kategorie weiter …

,

TRVB 165 N 26: „BATTERIESPEICHERSYSTEME“ veröffentlicht

Gegenwärtig gibt es einen sehr hohen Bedarf bei der Errichtung…
,

TRVB 112 S 26: „DRUCKBELÜFTUNGSANLAGEN“ veröffentlicht

Die Überarbeitung der TRVB 112 S wurde erforderlich, da von…

Neuer Anhang 2 der TRVB 121 O

Der Anhang 2 der TRVB 121 O wurde überarbeitet und steht als…

Stöbern Sie in unserem Archiv …

Tätigkeitsbericht des Kärntner Landesfeuerwehrverbandes

Landesfeuerwehrkommandant FVPräs Ing. Rudolf Robin legt einen…

Ableistung des Zivildienstes beim ÖBFV?

Das Generalsekretariat des ÖBFV sucht Zivildiener für das Jahr…
Stadt Wien | Feuerwehr und Katastrophenschutz

Bein eingeklemmt: Feuerwehr befreit Buben aus Fahrrad

Berufsfeuerwehr Wien befreit am 11.08.2020 einen 7-jährigen…
Wien 15 – Brand in einem Gründerzeithaus

Wien 15 – Brand in einem Gründerzeithaus

Am 01. November 2018, abends war es in Wien Rudolfsheim-Fünfhaus…
,

RETTER Messe 2016!

Nächste Woche ist es endlich soweit, die Tore der RETTER Messe…

Brandeinsatz über den Dächern der City

Am 30. Jänner 2016 nachmittags ist es in der Innenstadt zu einem…

Verstiegene Katze

Eine Katze hatte sich auf einem Laubbaum derart verstiegen, dass…