TRVB 112 S 26: „DRUCKBELÜFTUNGSANLAGEN“ veröffentlicht

Die Überarbeitung der TRVB 112 S wurde erforderlich, da von den Errichterfirmen angeregte Redundanzanforderungen technisch nicht umsetzbar waren. Diese Anforderungen wurden wieder gestrichen. Des Weiteren wurde aufgrund von Erfahrungen bei tatsächlichen Bränden eine im Auslösefall permanente Mindestdurchspülung des Stiegenhauses aufgenommen (Verhinderung der Bildung eines „Rauchpropfens“). Die übrigen Änderungen sind Klarstellungen aufgrund von praktischen Erfahrungen.

Die Publikation TRVB 112 S 26: „DRUCKBELÜFTUNGSANLAGEN“ ist fertig produziert und steht ab sofort im ÖBFV-Webshop zur Verfügung.

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