TRVB 123 S: Zusatzinformation

Die Anforderungen an die Displayredundanz sind im Anhang 6/1 geregelt.

Ergänzend ist folgendes zu beachten: Ferngewirkte Bedieneinheiten zählen nur dann als Displayredundanz, wenn ein Tablet oder Smartphone mit darauf installierter App ständig und dauerhaft unmittelbar neben der Brandmelderzentrale bereit gehalten wird.

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TRVB 122 S 26 RAUCHWARNMELDER veröffentlicht

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