Dokumentation zur Verlängerung des Brandschutzpasses – Gültigkeitsvermerk

Zu Pkt. 3.4.6. TRVB 117 O 24

Die Bestätigung des Besuches einer Fortbildungsveranstaltung mit der gleichzeitigen Verlängerung des gültigen Brandschutzpasses erfolgt durch die veranstaltende Ausbildungsinstitution.

Die Eintragung im (gültigen) Brandschutzpass hat daher jedenfalls auch zu enthalten: „gültig bis: Datum (Monat/Jahr)“.

Dies gilt auch für nutzungsbezogene Seminare und Brandschutztechnikseminare, welche die Gültigkeit verlängern.

Ist der Brandschutzpass nicht mehr gültig darf dieser Gültigkeitsvermerk nicht angeführt werden.

Lesen sie in dieser Kategorie weiter …

Neuer Anhang 2 der TRVB 121 O

Der Anhang 2 der TRVB 121 O wurde überarbeitet und steht als…
,

TRVB 127 S 26 „SPRINKLERANLAGEN“ veröffentlicht

Die EN 12845, Ausgabe 2021 war bisher einteilig und hat weiterhin…
,

TRVB 122 S 26 RAUCHWARNMELDER veröffentlicht

Die TRVB 122 S „Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen…

TRVB 123 S: Zusatzinformation

Die Anforderungen an die Displayredundanz sind im Anhang 6/1…

Stöbern Sie in unserem Archiv …

BeeWild – Feuerwehrjugendwoche 2025 – weitere Infos veröffentlicht

Die österreichischen Feuerwehren stehen nicht nur für den Schutz…

Adventkranz löste Wohnungsbrand aus

Bei einem Brand eines Adventkranzes am 11.12.2023 wird eine Person…
Josefine Kern, FPräs Albert Kern, HBP Alexander Van der Bellen, FVPräs Franz Humer, FVPräs Armin Blutsch

LKW Brand im Wohnpark Alterlaa

Aus unbekannter Ursache ist es am 19.06.2017 im Wohnpark Alterlaa…

Mehrere Verletzte bei Zimmerbrand – Flammen schlugen ins Stiegenhaus

Aus bisher unbekannter Ursache brach am 03.06.2017 in einer Wohnung…

Feuerwehrjugend im Wissenswettkampf

In Launsdorf trafen sich am vergangenen Samstag, dem 8. November…

Brandeinsatz in Eberndorf

Am späten Abend des 17. 10. gegen 21 Uhr heulten in der Gemeinde…