Dokumentation zur Verlängerung des Brandschutzpasses – Gültigkeitsvermerk

Zu Pkt. 3.4.6. TRVB 117 O 24

Die Bestätigung des Besuches einer Fortbildungsveranstaltung mit der gleichzeitigen Verlängerung des gültigen Brandschutzpasses erfolgt durch die veranstaltende Ausbildungsinstitution.

Die Eintragung im (gültigen) Brandschutzpass hat daher jedenfalls auch zu enthalten: „gültig bis: Datum (Monat/Jahr)“.

Dies gilt auch für nutzungsbezogene Seminare und Brandschutztechnikseminare, welche die Gültigkeit verlängern.

Ist der Brandschutzpass nicht mehr gültig darf dieser Gültigkeitsvermerk nicht angeführt werden.

Lesen sie in dieser Kategorie weiter …

TRVB 127 S

Im Anhang Q3 ist der Begriff „AFFF-Schaummittel“ durch den…

Ergänzender Text zu Punkt 4.7.2 der EN 13565-2 „Auslösen stationärer Schaumlöschanlagen“

Normtext: Einrichtungen, die stationäre Schaumlöschanlagen…

Zusatzinfo: TRVB 117 O

Die Übergangsfrist gemäß TRVB 117 O, Pkt. 10 wird bis…

Stöbern Sie in unserem Archiv …

,

ÖFKAD: Level 1 Fachausbilderprüfung

Die erste Ausbilderprüfung Level 1, welche im Rahmen der ÖFKAD…
,

E-LBD Krugfahrt verstorben

In tiefer Betroffenheit informieren der Landesfeuerwehrverband…
Stadt Wien | Feuerwehr und Katastrophenschutz

Mann in Neuer Donau ertrunken

Ein Mann versank am 20.06.2021 in der Nähe einer Badeplattform…
Knapp 1.000 Sturmeinsätze der Feuerwehr in Wien

Knapp 1.000 Sturmeinsätze der Feuerwehr in Wien

Windspitzen von bis zu 127 km/h, zahlreiche Anrufe in der Notrufzentrale…

Tiroler Landesfeuerwehrleistungsbewerb 2017 in Silz!

Bereits zum dritten Mal nach 1963 und 1972, also dem ersten…

Hund aus Lichtschacht gerettet

Am 6. März 2015 kurz nach 00:00 Uhr war in einem Wohnhaus im…