Dokumentation zur Verlängerung des Brandschutzpasses – Gültigkeitsvermerk

Zu Pkt. 3.4.6. TRVB 117 O 24

Die Bestätigung des Besuches einer Fortbildungsveranstaltung mit der gleichzeitigen Verlängerung des gültigen Brandschutzpasses erfolgt durch die veranstaltende Ausbildungsinstitution.

Die Eintragung im (gültigen) Brandschutzpass hat daher jedenfalls auch zu enthalten: „gültig bis: Datum (Monat/Jahr)“.

Dies gilt auch für nutzungsbezogene Seminare und Brandschutztechnikseminare, welche die Gültigkeit verlängern.

Ist der Brandschutzpass nicht mehr gültig darf dieser Gültigkeitsvermerk nicht angeführt werden.

Lesen sie in dieser Kategorie weiter …

TRVB 127 S

Im Anhang Q3 ist der Begriff „AFFF-Schaummittel“ durch den…

Ergänzender Text zu Punkt 4.7.2 der EN 13565-2 „Auslösen stationärer Schaumlöschanlagen“

Normtext: Einrichtungen, die stationäre Schaumlöschanlagen…

Zusatzinfo: TRVB 117 O

Die Übergangsfrist gemäß TRVB 117 O, Pkt. 10 wird bis…

Stöbern Sie in unserem Archiv …

ÖBFV-RL KS-04 Bekleidungsvorschrift für die Feuerwehren Österreichs – Schutzbekleidung

Nach der Einführung der Richtlinie KS-03 (BEKLEIDUNGSVORSCHRIFT…

Feuerwehr und Rotes Kreuz zu Auswirkungen des Klimawandels: „Sensibilisierung und Maßnahmen notwendig!“

Die Folgen der Klimakrise treffen zigtausende Menschen in Österreich,…
,

DIGITALISIERUNGSOFFENSIVE GEMEINSAM.SICHER.FEUERWEHR

Bereits 2012 trat der Oö. Landes-Feuerwehrverband mit der Idee…

Brand einer Gas-Therme: Fluchtweg abgeschnitten

Eine brennende Gaskombitherme sperrte den Bewohnern einer Wohnung…
FEUERWEHR.AT

#ÖsterreichsagtDANKE

Der 26. Oktober ist jener Feiertag, an dem unsere immerwährende…

Starker Wind erschwerte Löscharbeiten bei Dachbrand

Aus bisher unbekannter Ursache brach in der Nacht auf 01.09.2017…

Dachbrand

  Aus bisher unbekannter Ursache war in einem, teilweise in…