Änderung TRVB 111 – Wartungsintervall

Gemäß der TRVB S 111, Ausgabe 2008, Stand 2018 ist für Rauchabzüge in Stiegenhäusern ein Wartungsintervall von 2 Jahren gemäß Punkt 9.1 vorgesehen. Kürzere Wartungsfristen können sich auf Grund von Herstellervorgaben ergeben (z.B. jährlich).

Mit dem Erscheinen der ÖNORM F 3075 „Instandhaltung von Entrauchungsanlagen“ per 1. März 2021 werden in dieser ÖNORM auch Wartungsfristen für Rauchabzüge für Stiegenhäuser behandelt. Gemäß den Festlegungen dieser ÖNORM ist eine jährliche Wartung für Rauchabzüge von Stiegenhäusern durch Fachpersonal erforderlich. Hinsichtlich des Umfanges der Wartung wird ebenfalls auf die Festlegungen der ÖNORM F 3075 verwiesen. Im Zuge der nächsten Überarbeitung der TRVB S 111 wird der Passus angepasst.

Lesen sie in dieser Kategorie weiter …

TRVB 127 S

Im Anhang Q3 ist der Begriff „AFFF-Schaummittel“ durch den…

Ergänzender Text zu Punkt 4.7.2 der EN 13565-2 „Auslösen stationärer Schaumlöschanlagen“

Normtext: Einrichtungen, die stationäre Schaumlöschanlagen…

Dokumentation zur Verlängerung des Brandschutzpasses – Gültigkeitsvermerk

Zu Pkt. 3.4.6. TRVB 117 O 24 Die Bestätigung des Besuches…

Stöbern Sie in unserem Archiv …

ÖBFV-Präsidium tagt in Fügenberg, Tirol

28 Punkte stehen neben Berichten und allgemeinen Themen auf der…
Stadt Wien | Feuerwehr und Katastrophenschutz

Frau stirbt bei Zimmerbrand in Neubau

Bei einem Zimmerbrand in der Kandlgasse in Wien-Neubau kommt…
Knapp 1.000 Sturmeinsätze der Feuerwehr in Wien

Knapp 1.000 Sturmeinsätze der Feuerwehr in Wien

Windspitzen von bis zu 127 km/h, zahlreiche Anrufe in der Notrufzentrale…

Polizei und Feuerwehr Europameisterschaft in Huelva/Spanien

Auf die Leichtathleten der Berufsfeuerwehr Wien kann man sich…

Ehrung – Lebensretter

Am 10. April 2014 wurde Brandmeister Thomas Sagmeister von…