COVID-19-Beauftragte
Die Änderungen der COVID-19-Lockerungsverordnung sehen ab 1. Juli bei Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern neben einem COVID-19-Präventionskonzept auch die Bestellung eines COVID-19-Beauftragten vor. Wenngleich eine Ausbildung nicht vorgeschrieben ist, bedingt doch die Sorgfalt des Veranstalters den Einsatz von qualifizierten Mitarbeitern. Das Rote Kreuz bietet den Kurs exklusiv für Feuerwehren zu einem günstigeren Preis an […]

