Novelle zum Kraftfahrgesetz: Blaulicht für alle Fahrzeuge der Feuerwehr beschlossen

Man möchte meinen, dass dies schon immer so war, jedoch machten vermehrte Diskussionen und unterschiedliche Rechtsauffassungen nach Organstrafverfügungen wegen Nichtentrichtung von Parkometerabgaben bei der Verwendung von Kommandantenfahrzeugen eine deutlichere Regelung erforderlich. So wurde auf Initiative des ÖBFV gemeinsam mit den Experten im Verkehrsministerium eine Novellierung des Kraftfahrgesetzes (KFG) erarbeitet, welche am 20. November 2020 vom Nationalrat beschlossen wurde.

Mit der neuen Regelung hat man Klarheit geschaffen und einen im Raum stehenden bürokratischen Mehraufwand vermieden. Jetzt dürfen alle Fahrzeuge der Feuerwehr, also auch jene, welche die Verwendungsbestimmung 63 im Zulassungsschein eingetragen haben, von Gesetzes wegen ein Blaulicht führen. Die mancherorts immer wieder eingeleiteten Strafverfahren wegen Nichtentrichtung von Parkometerabgaben – bis hin zur Befassung des Verwaltungsgerichtshofes – sollten damit der Vergangenheit angehören.

 

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