Fluorhaltige Schaummittel: Einsatz seit Jahreswechsel verboten

Seit 2020 gilt gemäß der EU Verordnung 2019/1021 ein EU-weites Verbot von PFOA (Perfluoroktan-Säure), welches für die Brandbekämpfung ohne Löschwasserrückhaltung mit 1. Jänner 2023 in Kraft getreten ist. Die Feuerwehr betrifft dieses Verbot, weil manche Schaummittel PFOA enthalten. Problematisch sind aus der Sicht des CTIF und des ÖBFV allerdings die einzuhaltenden Grenzwerte, die trotz sorgfältiger Reinigung durch Fachfirmen kaum einzuhalten sind.

Dieser Grenzwert von 25ppb ist nämlich so gering, dass eine gründliche Reinigung nach dem Ausscheiden oft nicht ausreicht, um den Schadstoff nicht mehr nachweisen zu können: Tanks, Anlagen, Pumpen und Schaumlöschfahrzeuge, die mit diesem Schaummittel in Berührung kamen, müssten komplett getauscht werden.

Grenzwerte anpassen

Nicht nur die österreichischen Feuerwehren beunruhigt diese Situation. „Das schädliche Schaummittel aus dem Verkehr zu ziehen und es im Feuerwehreinsatz nicht mehr zu verwenden, steht außer Frage, es ergeben sich aber offene Punkte dazu, die abgeklärt werden müssen und eine Anpassung erfordern“, so Roman Sykora, Leiter der „Gefährliche Stoffe“-Kommission des Internationalen Feuerwehrverbandes CTIF sowie Leiter des gleichnamigen ÖBFV-Sachgebiets.

Der CTIF fordert deshalb auf EU-Ebene unter anderem eine höhere Akzeptanz bei den Grenzwerten (Download des Dokuments: fire.cc/9wk2).

Diese Forderung wird seitens des ÖBFV unterstützt. „Es muss das Ziel verfolgt werden, dass nach der korrekten Entsorgung dieses schädlichen Löschmittels eine gründliche Tankreinigung ausreichend ist, dafür werden wir uns aktiv einsetzen. Das zweite Ziel muss sein, brauchbare und allgemein einsetzbare Alternativen zu finden, die Forschung muss diesbezüglich noch weiter vorangetrieben werden“, so Feuerwehrpräsident Robert Mayer. Der CTIF hat sich an die Europäische Chemikalienagentur gewandt, auch der ÖBFV unterstützt diese Forderung auf nationaler Ebene.

Was macht die Feuerwehr mit Restbeständen?

Auch das Üben und Testen mit fluorhaltigen Schaummitteln wird mit dieser Verordnung dezidiert verboten. Derzeit versuchen viele Unternehmen und Privatpersonen, fluorhaltiges Schaummittel sowie Handfeuerlöscher als vermeintlich gut gemeintes Geschenk an die Feuerwehr loszuwerden. Von der Annahme wird dringend abgeraten. Fachfirmen in den Bundesländern bieten die Möglichkeit einer fachgerechten Entsorgung.

Lesen sie in dieser Kategorie weiter …

Feuerwehrjugend im Bundeskanzleramt

Am 24. Jänner 2026 lud Bundesministerin Claudia Bauer die sechs…

Internationale Sicherheitskonferenz in Dubai

Feuerwehrpräsident Robert Mayer nahm am 14. Jänner 2026 im…

Stöbern Sie in unserem Archiv …

ÖBFV-RL VB-01 veröffentlicht

Die Publikation ÖBFV-RL VB-01 Ausgabe 2023: „DIE LÖSCHWASSERVERSORGUNG“…

Prüfung nicht mehr erforderlich

Aufgrund einer umfassenden Evaluierung wird die Forderung nach…
,

LENTIA MMXIX – Einführung in die Lage

Die ersten Kräfte der österreichischen Feuerwehren haben heute,…
Mann und Katze aus brennender Wohnung geretteMA 68 Lichtbildstelle

Mann und Katze aus brennender Wohnung gerette

Aus unbekannter Ursache kam es am 24.01.2019 in einer Wohnung…

Familienzusammenführung – Feuerwehrmänner retten Entenküken

Von der Dachterrasse einer Wohnung in Wien – Alsergrund waren…

Baum stürzt auf Pkw – Lenker leicht verletzt

Durch den schweren, nassen Schnee ist am späten Nachmittag des…

Sperrmüll in Brand geraten – Hausbewohner flüchteten aus dem Gebäude

Montagmorgen (18.01.2016) waren im Innenhof eines Mehrparteienwohnhauses…

Der Umzug ist in vollem Gange!

Der Österreichische Bundesfeuerwehrverband siedelt im August…