Fluorhaltige Schaummittel: Einsatz seit Jahreswechsel verboten

Seit 2020 gilt gemäß der EU Verordnung 2019/1021 ein EU-weites Verbot von PFOA (Perfluoroktan-Säure), welches für die Brandbekämpfung ohne Löschwasserrückhaltung mit 1. Jänner 2023 in Kraft getreten ist. Die Feuerwehr betrifft dieses Verbot, weil manche Schaummittel PFOA enthalten. Problematisch sind aus der Sicht des CTIF und des ÖBFV allerdings die einzuhaltenden Grenzwerte, die trotz sorgfältiger Reinigung durch Fachfirmen kaum einzuhalten sind.

Dieser Grenzwert von 25ppb ist nämlich so gering, dass eine gründliche Reinigung nach dem Ausscheiden oft nicht ausreicht, um den Schadstoff nicht mehr nachweisen zu können: Tanks, Anlagen, Pumpen und Schaumlöschfahrzeuge, die mit diesem Schaummittel in Berührung kamen, müssten komplett getauscht werden.

Grenzwerte anpassen

Nicht nur die österreichischen Feuerwehren beunruhigt diese Situation. „Das schädliche Schaummittel aus dem Verkehr zu ziehen und es im Feuerwehreinsatz nicht mehr zu verwenden, steht außer Frage, es ergeben sich aber offene Punkte dazu, die abgeklärt werden müssen und eine Anpassung erfordern“, so Roman Sykora, Leiter der „Gefährliche Stoffe“-Kommission des Internationalen Feuerwehrverbandes CTIF sowie Leiter des gleichnamigen ÖBFV-Sachgebiets.

Der CTIF fordert deshalb auf EU-Ebene unter anderem eine höhere Akzeptanz bei den Grenzwerten (Download des Dokuments: fire.cc/9wk2).

Diese Forderung wird seitens des ÖBFV unterstützt. „Es muss das Ziel verfolgt werden, dass nach der korrekten Entsorgung dieses schädlichen Löschmittels eine gründliche Tankreinigung ausreichend ist, dafür werden wir uns aktiv einsetzen. Das zweite Ziel muss sein, brauchbare und allgemein einsetzbare Alternativen zu finden, die Forschung muss diesbezüglich noch weiter vorangetrieben werden“, so Feuerwehrpräsident Robert Mayer. Der CTIF hat sich an die Europäische Chemikalienagentur gewandt, auch der ÖBFV unterstützt diese Forderung auf nationaler Ebene.

Was macht die Feuerwehr mit Restbeständen?

Auch das Üben und Testen mit fluorhaltigen Schaummitteln wird mit dieser Verordnung dezidiert verboten. Derzeit versuchen viele Unternehmen und Privatpersonen, fluorhaltiges Schaummittel sowie Handfeuerlöscher als vermeintlich gut gemeintes Geschenk an die Feuerwehr loszuwerden. Von der Annahme wird dringend abgeraten. Fachfirmen in den Bundesländern bieten die Möglichkeit einer fachgerechten Entsorgung.

Lesen sie in dieser Kategorie weiter …

,

Führungsverhalten: ÖFKAD Lehrveranstaltung in Linz

14 höhere Feuerwehrführungskräfte aus dem Burgenland, der…

Klein, fein und voller Wertschätzung: Ein Danke-Abend für Feuerwehrfunktionäre

Alle drei Jahre finden in Vorarlberg die Wahlen der Feuerwehrkommandanten…
,

ÖFKAD-Webinar: „Künstliche Intelligenz“ zum Nachsehen online

Für alle jene, die beim Livestream am 21. Oktober nicht dabei…

Tarifordnung valorisiert

Am 16.10.2025 wurde die Tarifordnung 2023 gemäß der Valorisierungsklausel…

Stöbern Sie in unserem Archiv …

ÖBFV-Führungsseminarreihe 2024 gestartet!

Jedes Jahr findet an drei Standorten in Österreich das ÖBFV-Führungsseminar…
,

Noch 365 Tage bis zum nächsten BFJLB!

In genau 365 Tagen ist es schon wieder soweit! Der 23. Bundesfeuerwehrjugendleistungsbewerb…

UNTERNEHMER ERMÖGLICHEN EHRENAMT

Die Helfer in der Not sind innerhalb weniger Minuten zur Stelle,…

Besuchen Sie uns beim Tag der offenen Tür!

Am 26. Oktober 2014, dem Nationalfeiertag, ist der österreichische…

Wohnhausbrand

Am 29. Juli 2014 kam es zum Brand eines Wohnhauses in Wien 22.…

Lagemeldung der Wiener Hilfskräfte aus Slowenien – 10.02.2014

In der Früh wurden wieder die Kontrollfahrten zu den in Betrieb…

ÖBFV-Präsident LBD Albert Kern dankt den zig-Tausend Feuerwehrmitgliedern

Wenn Kräfte der Natur ins Spiel kommen, gibt es Herausforderungen.…