Allfällige Anforderungen an die Rückführbarkeit von Messergebnissen – Kalibrierungsnotwendigkeiten

Bezüglich TRVB 123 S (ON F 3070):

 

Gemäß TRVB 123 S sind folgende Messungen bei BMAs durchzuführen:

– Strommessung

– Messung der Dämpfung bei Funkmeldern

– Schalldruckpegelmessung

Es werden keine Anforderungen an die Rückführbarkeit der Messergebnisse der Fachfirma gestellt. Für die zur Messung durch die Fachfirma verwendeten Messgeräte ist eine Kalibrierung nicht erforderlich.

Bezüglich TRVB 127 S (ON F 3072):

Gemäß TRVB 127 S sind von der Fachfirma nachfolgende Messungen bei WLAs durchzuführen:

– Wasserdurchflussmessung

– Wasserfließdruckmessung

– Dichtemessung für Frostschutzbeimengung

– Batteriesäuremessung

– Messung des statischen Rohrnetzdruckes zum Zwecke der Dichtheitsüberprüfung

– Drehzahlmessung der Sprinklerpumpen

Es werden keine Anforderungen an die Rückführbarkeit der Messergebnisse der Fachfirma gestellt. Für die zur Messung durch die Fachfirma verwendeten Messgeräte ist eine Kalibrierung nicht erforderlich.

Bezüglich TRVB 152 S (ON F 3071):

Gemäß TRVB 152 S sind folgende Messungen bei GLAs durchzuführen:

– Messung des Flaschendruckes

– Messung des Flaschengewichtes

Es werden keine Anforderungen an die Rückführbarkeit der Messergebnisse gestellt. Für die zur Messung durch die Fachfirma verwendeten Messgeräte ist eine Kalibrierung nicht erforderlich.

Bezüglich TRVB S 155 (ON F 3073):

Gemäß TRVB 155 S sind folgende Messungen bei SRAs durchzuführen:

– Strommessung

– Sauerstoffmessung

Es werden keine Anforderungen an die Rückführbarkeit der Messergebnisse gestellt. Für die zur Messung durch die Fachfirma verwendeten Messgeräte ist eine Kalibrierung nicht erforderlich.

Bezüglich TRVB 158 S (ON F 3074):

Gemäß TRVB 158 S sind folgende Messungen bei ENS durchzuführen:

– Strommessung

– Impedanzmessung der Lautsprecherleitungen

– Schalldruckpegelmessung – Sprachverständlichkeitsmessung (inklusive Erzeugung eines geeigneten Signals zur Messung der Sprachverständlichkeit)

Es werden keine Anforderungen an die Rückführbarkeit der Messergebnisse bezüglich der Strommessung, der Impedanzmessung und der Sprachverständlichkeitsmessung gestellt. Für die zur Messung durch die Fachfirma verwendeten diesbezüglichen Messgeräte ist eine Kalibrierung nicht erforderlich.

Für folgende Messungen der Fachfirma werden Anforderungen an die Rückführbarkeit der Messergebnisse gestellt:

– Schalldruckpegelmessung

Diese Messungen gemäß TRVB 158 S (Punkt 10.3.5.4) haben mit Schallpegelmessern der Klasse 1 oder 2, definiert nach ÖVE/ÖNORM EN 61672-1 und ÖVE/ ÖNORM EN 61672-2, zu erfolgen. Die Schallpegelmessgeräte sind einer Kalibrierung zu unterziehen, wobei die entsprechenden Zeitabstände gemäß Herstellervorgaben einzuhalten sind. Für die Rückführbarkeit geeignet ist dabei nur die Kalibrierung durch eine akkreditierte Kalibrierstelle. Werden Messgeräte von externen Unternehmen verwendet, so muss der Nachweis der Eignung in den Unterlagen enthalten sein. Die Angabe einer Kalibriernummer reicht nicht aus, es muss eine Kopie der Kalibrierunterlagen archiviert und beigebracht werden.

Lesen sie in dieser Kategorie weiter …

TRVB 123 /25 (S) „BRANDMELDEANLAGE“ – Druckfehlerkorrektur

Der Punkt 2.6 b) hat zu lauten: „In allen anderen Fällen…

Neuer Anhang 2 der TRVB 121 O

Der Anhang 2 der TRVB 121 O wurde überarbeitet und steht als…
,

TRVB 127 S 26 „SPRINKLERANLAGEN“ veröffentlicht

Die EN 12845, Ausgabe 2021 war bisher einteilig und hat weiterhin…
,

TRVB 122 S 26 RAUCHWARNMELDER veröffentlicht

Die TRVB 122 S „Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen…

Stöbern Sie in unserem Archiv …

Person bei Zimmerbrand gerettet

Im 16. Bezirk in der Panikengasse war es am 09.08.2024 in den…

Der 23. Bundesfeuerwehrjugendleistungsbewerb ist eröffnet

Staatssekretärin für Jugend Claudia Plakolm, Landesrätin…

Kostenlose Plattform zur Spendenübermittlung

Der Österreichische Bundesfeuerwehrverband kann Feuerwehren…

Silvester: Berufsfeuerwehr Wien rückte zu zahlreichen Einsätzen aus

Zu mehr als 230 Einsätzen rückte die Berufsfeuerwehr Wien in…

Stichflamme beim Befüllen eines Ethanolkamins – Balkonbrand

Am 28. Juni 2014 kam es kurz vor Mitternacht beim Befüllen eines…