Eisenbahnschutzvorschriften – rechtliche Probleme beim Einsatz der Feuerwehren

Gemäß einer Information des ÖBFV vertritt das BMVIT die Rechtsauffassung, dass bei Betreten von Eisenbahnanlagen im Einsatz eine Kontaktaufnahme der Einsatzkräfte mit der zuständigen Leitstelle der ÖBB ausreichend ist, um von dem dort Dienst versehenden Eisenbahnaufsichtsorgan die entsprechenden Anweisungen im Sinne von § 2 Abs. 6 EisbSV zu erwirken.
Die persönliche Anwesenheit eines geschulten Eisenbahnbediensteten im Sinne des § 2 Abs. 7 EisbSV bei einem Einsatz auf Eisenbahnanlagen vor Ort ist nicht erforderlich!
Ungeachtet dessen hat das BMVIT eine Klarstellung der Problematik im Text der EisbSV bei nächster Gelegenheit zugesagt.

Lesen sie in dieser Kategorie weiter …

Blattler „Vegetationsbrandbekämpfung 2026“

Der Blattler „Vegetationsbrandbekämpfung 2026“ ist fertig…

Mission Batterie-Recycling!

Voller Einsatz für Sicherheit und Umwelt Im Herbst 2026 startet…

Erste Delegiertenversammlung des EU-Feuerwehrverbandes

Zu einem historischen Anlass trafen sich am 1. Juni 2026 auf…

Interschutz 2026 eröffnet

Auf die Minute genau eine Stunde nachdem die Messetore…

Stöbern Sie in unserem Archiv …

Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr!

Liebe Kameradinnen, liebe Kameraden! Ein ereignisreiches Jahr…

Novelle zum Kraftfahrgesetz: Blaulicht für alle Fahrzeuge der Feuerwehr beschlossen

Man möchte meinen, dass dies schon immer so war, jedoch machten…
Zwei Verletzte bei Verkehrsunfall in Wien – Donaustadt

Zwei Verletzte bei Verkehrsunfall in Wien – Donaustadt

Bei einem Verkehrsunfall in Wien – Donaustadt wurden am Montagnachmittag…

Lieferwagen über Betonleitwand katapultiert

Aus bisher unbekannter Ursache wurde am 20.3.2017 ein Kastenwagen…

Brandeinsatz über den Dächern der City

Samstagnachmittag (30.01.2016) ist es in der Innenstadt zu einem…

Zimmerbrand

Im ersten Stock eines Mehrparteienwohnhauses in Wien – Favoriten…

Brennende Diesellok

Aus bisher unbekannter Ursache kam es am Abend des 10. November…