Eisenbahnschutzvorschriften – rechtliche Probleme beim Einsatz der Feuerwehren

Gemäß einer Information des ÖBFV vertritt das BMVIT die Rechtsauffassung, dass bei Betreten von Eisenbahnanlagen im Einsatz eine Kontaktaufnahme der Einsatzkräfte mit der zuständigen Leitstelle der ÖBB ausreichend ist, um von dem dort Dienst versehenden Eisenbahnaufsichtsorgan die entsprechenden Anweisungen im Sinne von § 2 Abs. 6 EisbSV zu erwirken.
Die persönliche Anwesenheit eines geschulten Eisenbahnbediensteten im Sinne des § 2 Abs. 7 EisbSV bei einem Einsatz auf Eisenbahnanlagen vor Ort ist nicht erforderlich!
Ungeachtet dessen hat das BMVIT eine Klarstellung der Problematik im Text der EisbSV bei nächster Gelegenheit zugesagt.

Lesen sie in dieser Kategorie weiter …

,

Pro Merito Verleihung 2024 an der Landesfeuerwehrschule Salzburg

Mit dem Strahlenschutzverdienstzeichen „Pro Merito“ werden…

Führungsseminare 2024 abgeschlossen

Die ÖBFV - Führungsseminar-Reihe 2024 ging soeben im Kärntner…

Stöbern Sie in unserem Archiv …

Berufsfeuerwehr Wien nun mit zwei elektrisch angetriebenen Basislöschfahrzeugen im Einsatz

Die Stadt Wien – Feuerwehr und Katastrophenschutz erhält zwei…

ÖBFV-Referatsleiter von Präsidium bestellt

Am 16. September eröffnete FPräs Robert Mayer die erste Präsidialsitzung…

St. Martin im Mühlkreis ist erneut Feuerwehr-Weltmeister!

Selbst die brütend heißen Temperaturen von nahezu 40°C auf…
,

Weitere Lockerungen im Feuerwehrwesen geplant

In der letzten Videokonferenz der Landesfeuerwehrkommandanten…

Wohnhaus nach Zimmerbrand evakuiert – 17 Personen an Rettung übergeben

Vermutlich im Bereich zwischen Vorzimmer und Wohnzimmer ist am…

Brand in Müllverwertungsanlage

Aus bis lang ungeklärter Ursache kam es gestern Mittag am 23.…
,

Langjähriger LFKDT von Oberösterreich Karl Salcher verstorben

Das Landes-Feuerwehrkommando Oberösterreich macht die traurige…