TRVB 123 /25 (S) „BRANDMELDEANLAGE“ – Druckfehlerkorrektur
Der Punkt 2.6 b) hat zu lauten:
„In allen anderen Fällen ist die Installation eines Feuerwehrbedienfeldes der Variante B oder C gemäß ÖNORM F 3031 verpflichtend erforderlich.“
Die Anmerkungen bleiben unverändert.





Stadt Wien | Feuerwehr und Katastrophenschutz
Stadt Wien | Feuerwehr und Katastrophenschutz



