Abmahnschreiben wegen „Google Fonts“

Der Österreichische Bundesfeuerwehrverband wurde über verschiedene Wege über Abmahnschreiben bezüglich „Google-Fonts“ informiert, die auch an Feuerwehren versendet wurden. In diesen Schreiben werden Ansprüche auf Unterlassung und Schadenersatz geltend gemacht und ein Antrag auf Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO gestellt.

Auskunftsbegehren und Stellungnahme der DSB
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf eine aktuelle Stellungnahme der Datenschutzbehörde (DSB) zu diesem Thema hin, die unter folgendem Link abrufbar ist: https://www.dsb.gv.at/download-links/bekanntmachungen.html#Google_Fonts.

Die DSB geht detailliert auf die Vorgehensweise bei der Beantwortung eines Auskunftsbegehrens (Art. 15 DSGVO) ein und weist auch ausdrücklich auf die Reaktionspflicht (Art. 12 Abs. 3 DSGVO) hin. Auf der Homepage des ÖBFV wurde mit Inkrafttreten der DSGVO ein umfangreiches FAQ zur Verfügung gestellt, in welchem auch Auskunftsbegehren behandelt werden. Dieses ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.bundesfeuerwehrverband.at/service/dsgvo/

Empfehlung: Ein Auskunftsbegehren sollte jedenfalls beantwortet werden. Auch eine „Negativauskunft“ ist zu erteilen.

Hinweis: Gegen öffentliche Stellen, insbesondere Körperschaften öffentlichen Rechts wie die Feuerwehr, können von der DSB keine Geldbußen wegen Verletzung der DSGVO verhängt werden (§ 30 Abs. 5 DSG).

Technische Maßnahmen
Unabhängig vom Erhalt eines Abmahnschreibens wird dringend empfohlen, die Website hinsichtlich DSGVO-Konformität zu überprüfen. Auch zur Einbindung von „Google Fonts“ werden Schritte von der DSB unverbindlich empfohlen. Es gibt Online-Tools, die einen Hinweis darauf geben, ob „Google Fonts“ in Verwendung sind. Eines dieser Tools ist unter dem Link https://sicher3.de/google-fonts-checker/ abrufbar. Im Zweifel sollte technische Beratung beigezogen werden.

Empfehlung: Maßnahmen zur Implementierung datenschutzfreundlicher Voreinstellungen gemäß Art. 25 DSGVO und zur Gewährleistung der „Sicherheit der Verarbeitung“ personenbezogener Daten gemäß Art. 32 DSGVO sollten unverzüglich auf den Feuerwehr-Websites forciert werden.

Ob der Schadenersatzanspruch in diesem konkreten Fall gerechtfertigt ist, kann nicht abschließend beantwortet werden, da noch keine entsprechende Rechtsprechung vorliegt. Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung in diesem Fall dürfte es sich empfehlen, den Anspruch abzulehnen.

Lesen sie in dieser Kategorie weiter …

,

Pro Merito Verleihung 2024 an der Landesfeuerwehrschule Salzburg

Mit dem Strahlenschutzverdienstzeichen „Pro Merito“ werden…

Führungsseminare 2024 abgeschlossen

Die ÖBFV - Führungsseminar-Reihe 2024 ging soeben im Kärntner…

Stöbern Sie in unserem Archiv …

Stadt Wien | Feuerwehr und Katastrophenschutz

Autolenkerin bei Unfall im Wrack eingeklemm

Eine Pkw-Lenkerin verlor am 29.07.2021 aus unbekannter Ursache…
,

Feuerwehren in NPO-Fonds berücksichtigt

In der Nationalratssitzung am 29. Mai 2020 wurde mittels eines…

Vollbesetzer Pritschenwagen umgestürzt

Aus bislang ungeklärter Ursache war am 23.05.2017 ein vollbesetzter…

Hand eingeklemmt – Feuerwehr befreit schwer verletztes Kleinkind

Aus unbekannten Gründen ist ein zweijähriges Mädchen am 07.03.2017…

Pkw überschlägt sich nach Unfall

Ein auf der Donauufer-Autobahn Fahrtrichtung Norden fahrender…

Brand des Ringtheaters am 8. Dezember 1881 jährt sich zum 135. Mal

Nach Brandkatastrophe wurden Sicherheitsvorschriften massiv verschärft Eine…

CTIF Jugendleiterkommission tagte in Opole

Im Rahmen der 20. Internationalen Jugendbegegnung trat am 25.…