Zugriff auf Fahrzeugdaten ermöglicht

„Einziger Gesetzesbeschluss in der Nationalratssitzung (vom 22. April, Anm.) war eine (…) Novelle zum Kraftfahrgesetz. Mögliche Zugriffe auf technische Fahrzeugdaten in der zentralen Zulassungsevidenz sollen Feuerwehren Einsätze nach Verkehrsunfällen künftig erleichtern,“ so das Parlament in einer Aussendung. Damit wird es den österreichischen Feuerwehren ab 1. Oktober 2020 ermöglicht, per Kfz-Kennzeichen technische Fahrzeugdaten abzufragen, um das passende Rettungsdatenblatt rasch auswählen zu können. Dies ist notwendig, damit an der Einsatzstelle rasch weitere Informationen zur Antriebsart, Sicherheitsvorrichtungen wie Airbags oder zum Rettungsweg abgerufen werden können. Eine Arbeitsgruppe des ÖBFV prüft derzeit die Möglichkeiten, wie den Feuerwehren eine einfache, möglichst günstige und flächendeckend einsetzbare Lösung zum Aufruf von Rettungsdatenblättern anhand des Kfz-Kennzeichens angeboten werden kann.

Bundesgesetzblatt

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