Bestätigt: Keine Vignettenpflicht für Feuerwehr

Nachdem am 5. Juli 2018 die neue Mautordnung (Version 52) in Kraft getreten ist, klärt die ASFINAG in einem Infoblatt über die nun geltende Regelung für Feuerwehrfahrzeuge auf. Die Situation im Hinblick auf Blaulicht-Fahrzeuge von Feuerwehren und Feuerwehrverbänden ist nun transparenter – damit sollten zukünftig alle Probleme beseitigt sein.

Der ÖBFV hatte sich in den vergangenen Monaten intensiv um eine Lösung des Problems im Sinne der Feuerwehr bemüht (siehe FEUERWEHR.AT Heft 1-2/2018). Die folgenden Absätze informieren nun über die Mautpflicht bzw. Ausnahmen von der Mautpflicht auf dem österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßennetz bei Verwendung von Fahrzeugen, an denen Blaulicht sichtbar angebracht ist bzw. angebracht werden darf und die für die Verwendung ausschließlich oder vorwiegend für Feuerwehren bestimmt sind.

Ausnahme von der Vignettenpflicht bzw. GO-Maut-Pflicht
Permanente Ausnahme von der Mautpflicht für Blaulichtfahrzeuge von Feuerwehren und Feuerwehrverbänden: Voraussetzung ist die sichtbare Anbringung der Scheinwerfer oder Warnleuchten mit blauem Licht. Eine Differenzierung danach, ob das Fahrzeug das Blaulicht gemäß § 20 Abs 1 Z 4 oder Abs 5 KFG führen darf, erfolgt nicht mehr. Tipp für Kfz mit Blaulicht, dessen sichtbare Anbringung schwer erkennbar ist: Einige Fahrzeuge führen zwar Blaulicht, dessen sichtbare Anbringung kann mitunter schwer erkennbar sein (beispielsweise aufgrund seiner fixen Verbauung im Kühlergrill). Es empfiehlt sich jedenfalls, die Kennzeichen dieser Fahrzeuge mittels Ausnahmeantrag einzumelden, um so allfällige nachgelagerte Korrespondenzen im Zusammenhang mit dem Verdacht auf Mautprellerei zu vermeiden. Verwenden Sie hierzu den Antrag unter https://www.asfinag.at/maut-vignette/mautordnung/ausnahme-mautpflicht/.

Mautpflicht bzw. Möglichkeiten für eine Ausnahme von der Entrichtung der Streckenmaut
Einsatzfahrzeuge (im Sinne § 2 Abs 1 Z 25 StVO 1960) sind für die Dauer der Verwendung eines dieser Signale von der Mautpflicht auf den Streckenmautstrecken befreit. Hierzu zählen der Bosruck- und Gleinalmtunnel auf der A 9, der Tauern-/Katschbergtunnel auf der A 10, der Karawankentunnel auf der A 11, die gesamte A 13 Brenner Autobahn und der Arlberg Schnellstraßentunnel auf der S 16. Die Ausnahme von der Mautpflicht gilt auch für die Rückfahrt von einem Einsatz, bei dem die Signale verwendet wurden. Tipp für Blaulichtfahrzeuge von Feuerwehren und Feuerwehrverbänden: Für Kraftfahrzeuge von Feuerwehren oder Feuerwehrverbänden, an denen Scheinwerfer oder Warnleuchten mit blauem Licht sichtbar angebracht sind, besteht die Möglichkeit, eine permanente Ausnahme von der Streckenmaut zu beantragen. Diese Ausnahme ist unabhängig davon, ob das Blaulicht zum Zeitpunkt der Fahrt gerade verwendet wird. Die Ausnahme von der Streckenmautpflicht ist bei der ASFINAG jährlich bis zum 30. September für das Folgejahr schriftlich zu beantragen. Entsprechende Nachweise sind beizulegen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter https://www.asfinag.at/maut-vignette/mautordnung/ausnahme-mautpflicht/.

Kraftfahrzeuge einer ausländischen Feuerwehr
Für Kraftfahrzeuge einer ausländischen Feuerwehr besteht eine Ausnahme von der Mautpflicht, wenn an den Fahrzeugen Scheinwerfer oder Warnleuchten mit blauem Licht sichtbar außen angebracht sind und nur für die Dauer der Verwendung des Scheinwerfers oder der Warnleuchte mit blauem Licht. Die Ausnahme gilt auch für die Rückfahrt von einem Einsatz, bei dem die Signale verwendet wurden.

Quelle: ASFINAG

Lesen sie in dieser Kategorie weiter …

Feuerwehr Österreich erhält BeeWild-Award 2025

Dieser wurde im Rahmen des BeeWild-Kongresses am 5. Juni in Wien…

Austrian World Summit 2025 mit Schwerpunkt auf Einsatzkräfte

Auch dieses Jahr versammelte Action-Ikone Arnold Schwarzenegger…

Europäischer Feuerwehrverband wird heute gegründet

Am Nachmittag des 21. Mai beginnt in Berlin die Gründungssitzung…

Stöbern Sie in unserem Archiv …

COVID 3-G-Regel Hinweis für den Dienstbetrieb
,

3-G-Regel-Hinweis für Feuerwehren online zur Verfügung

Für Veranstaltungen oder den Dienstbetrieb hat der ÖBFV eine…
,

LBD a.D. Klaus Erler verstorben

Nach schwerer Krankheit ist am 28. August 2018 der ehemalige…
Gold und Bronze für die Rettungshunde des Katastrophenhilfsdienst des Wiener Landesfeuerwehrverbandes

Gold und Bronze für die Rettungshunde des Katastrophenhilfsdienst des Wiener Landesfeuerwehrverbandes

Der belgische Schäferhund Dakar und die belgischen Schäferhündin…
,

Fest für Alle

Am Freitag, dem 4. Mai 2018, feiert der LFV Steiermark von 9…

67. Ball der Wiener Berufsfeuerwehr

Am Samstag den 25. Februar 2017 findet im Wiener Rathaus unter…

Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person

Am 24. August 2014 kam es in der Seybelgasse in Wien Liesing…

Abgestürzter Pkw

Gestern am 23. November 2013 war in den frühen Abendstunden…

Neuer Landesfeuerwehrkommandant-Stellvertreter in der Steiermark

Nach knapp 50-jährigem aktivem Feuerwehrdienst steht Landesbranddirektor-Stellvertreter…