Neue Regelung des Pkt. 12.1 der TRVB 128 S 2012
Anstelle des Pkt. 12.1 der TRVB 128 S 2012 tritt ab 21. September 2021 folgende Regelung in Kraft: Die Überprüfung von ortsfesten Löschwasseranlagen (Abschlussüberprüfung und Revision) ist durch eine abnehmende Stelle oder durch Personen, welche über ein gültiges Zeugnis gemäß Punkt 12.1 der TRVB 128 S Ausgabe 2012 verfügen, durchzuführen und es ist festzustellen, ob die […]

