TRVB 123 /25 (S) „BRANDMELDEANLAGE“ – Druckfehlerkorrektur

Der Punkt 2.6 b) hat zu lauten:

„In allen anderen Fällen ist die Installation eines Feuerwehrbedienfeldes der Variante B oder C gemäß ÖNORM F 3031 verpflichtend erforderlich.“

Die Anmerkungen bleiben unverändert.

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