TRVB 123 /25 (S) „BRANDMELDEANLAGE“ – Druckfehlerkorrektur

Der Punkt 2.6 b) hat zu lauten:

„In allen anderen Fällen ist die Installation eines Feuerwehrbedienfeldes der Variante B oder C gemäß ÖNORM F 3031 verpflichtend erforderlich.“

Die Anmerkungen bleiben unverändert.

Lesen sie in dieser Kategorie weiter …

,

TRVB 165 N 26: „BATTERIESPEICHERSYSTEME“ veröffentlicht

Gegenwärtig gibt es einen sehr hohen Bedarf bei der Errichtung…
,

TRVB 112 S 26: „DRUCKBELÜFTUNGSANLAGEN“ veröffentlicht

Die Überarbeitung der TRVB 112 S wurde erforderlich, da von…

Neuer Anhang 2 der TRVB 121 O

Der Anhang 2 der TRVB 121 O wurde überarbeitet und steht als…

Stöbern Sie in unserem Archiv …

Dramatische Menschenrettung bei Zimmerbrand

In einem Mehrparteienwohnhaus in Favoriten brach am Sonntag in…
Stadt Wien | Feuerwehr und Katastrophenschutz

Zwei Verletzte bei Zimmerbrand in Wien-Leopoldstadt

Zwei Personen werden am 18.07.2022 bei einem Zimmerbrand in einer…
,

NPO-Fonds einmal mehr verlängert

Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr den Fonds für Non-Profit-Organisationen…

Wohn-/Schlafzimmer in Brand

Am Sonntagabend (01.11.2015) war in einem Mehrparteienwohnhaus…

Autobus in Vollbrand

Am 3. März 2014 geriet kurz nach Mitternacht aus unbekannter…

Lkw-Ladung löst sich bei Vollbremsung

Am 21. Mai 2013 fuhr ein Lastwagen mit Anhänger auf der A23…