Ergänzender Text zu Punkt 4.7.2 der EN 13565-2 „Auslösen stationärer Schaumlöschanlagen“

Normtext: Einrichtungen, die stationäre Schaumlöschanlagen auslösen, müssen mit Europäischen Normen wie z.B. EN 12094-1 und EN 12094-2 übereinstimmen.

Da den in der EN 13565-2 angeführten Normen EN 12094-1 und EN 12094-2 ausdrücklich die Wortfolge „z.B.“ vorgestellt ist, können stationäre Schaumlöschanlagen auch durch andere – mit Europäischen Normen übereinstimmende – Einrichtungen ausgelöst werden, z.B. mittels Brandmelderzentralen gemäß EN 54-2.

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