Ergänzender Text zu Punkt 4.7.2 der EN 13565-2 „Auslösen stationärer Schaumlöschanlagen“

Normtext: Einrichtungen, die stationäre Schaumlöschanlagen auslösen, müssen mit Europäischen Normen wie z.B. EN 12094-1 und EN 12094-2 übereinstimmen.

Da den in der EN 13565-2 angeführten Normen EN 12094-1 und EN 12094-2 ausdrücklich die Wortfolge „z.B.“ vorgestellt ist, können stationäre Schaumlöschanlagen auch durch andere – mit Europäischen Normen übereinstimmende – Einrichtungen ausgelöst werden, z.B. mittels Brandmelderzentralen gemäß EN 54-2.

Lesen sie in dieser Kategorie weiter …

Neuer Anhang 2 der TRVB 121 O

Der Anhang 2 der TRVB 121 O wurde überarbeitet und steht als…
,

TRVB 127 S 26 „SPRINKLERANLAGEN“ veröffentlicht

Die EN 12845, Ausgabe 2021 war bisher einteilig und hat weiterhin…
,

TRVB 122 S 26 RAUCHWARNMELDER veröffentlicht

Die TRVB 122 S „Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen…

TRVB 123 S: Zusatzinformation

Die Anforderungen an die Displayredundanz sind im Anhang 6/1…

Stöbern Sie in unserem Archiv …

50 Jahre Feuerwehrjugend Österreich: Voller Einsatz in Salzburg

Die Große Universitätsaula der Universität Salzburg wurde…

Bewohner aus verrauchtem Haus gerettet

Bei einem Zimmerbrand am 27.12.2023 in Wien – Brigittenau kann…
,

Neuer Landesfeuerwehrkommandant in Kärnten gewählt

Ing. Rudolf Robin mit großer Zustimmung zum neuen Landesfeuerwehrkommandanten…

Taxi stürzt in Baugrube

Am 17.10.2015 gegen 04:00 Uhr durchbrach ein Taxi in Wien –…

Verkehrsunfall A 23

Am 4. Juli 2015 Vormittag kam auf der A 23 Fahrtrichtung Nord…

Kauz wird aus misslicher Lage befreit

Am Morgen des 10. Dezember 2014 wurde die Berufsfeuerwehr Wien…

Eisenbahnschutzvorschriften – rechtliche Probleme beim Einsatz der Feuerwehren

Gemäß einer Information des ÖBFV vertritt das BMVIT die Rechtsauffassung,…