Neues Merkblatt: Asbestfasern und faserförmige Gefahrstoffe
Bei Hagelbeschussversuchen durch die BVS OÖ / das Elementarschaden-Präventionszentrum sowie das IBS-Institut konnten erhöhte Faser-Konzentrationen bei asbesthaltigen Dacheindeckungen nachgewiesen werden. Die Ergebnisse zeigen, dass insbesondere bei Arbeiten auf Dächern und in Dachböden, etwa nach Hagel- oder Sturmschäden, eine relevante Gefährdung von Einsatzkräften durch freigesetzte Fasern besteht und geeignete Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Eine vergleichbare Fragestellung wurde bereits im Zusammenhang mit Carbon-Bauteilen bei Fahrzeugen festgestellt, bei denen durch mechanische Bearbeitung faserförmige Partikel freigesetzt werden können.
Asbest ist als hochkarzinogener Stoff eingestuft, wobei keine sichere Expositionsschwelle existiert. Auch künstliche Mineralfasern und feine Stäube aus Brand- und Zerstörungsprozessen können akute Reizungen sowie langfristige gesundheitliche Schäden, insbesondere an den Atemwegen, verursachen. Einsatzkräfte sind diesen Gefährdungen häufig unbemerkt ausgesetzt, da Faserfreisetzungen meist unsichtbar erfolgen und auch bei scheinbar raucharmen Einsatzlagen auftreten können.
Die fachliche Bewertung durch das Sachgebiet 1.6 „Feuerwehrmedizinischer Dienst“ zeigt, dass konsequent getragener Atemschutz, insbesondere mit geeigneter Filterleistung, der Einsatz faserhemmender Schutzkleidung sowie eine strukturierte Einsatzstellen- und Nachsorgehygiene wesentliche Maßnahmen zur Reduktion des Gesundheitsrisikos darstellen.
Ergänzend sind präventive Maßnahmen wie Gefahrenstoffkenntnis, Schulung der Einsatzkräfte, organisatorische Vorgaben zur Dekontamination sowie die Dokumentation möglicher Expositionen erforderlich. Die Umsetzung dieser Grundsätze leistet einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der Gesundheit der Einsatzkräfte, zur Vermeidung langfristiger Erkrankungen und zur Sicherstellung der nachhaltigen Einsatzfähigkeit.
Das Merkblatt wurde im Downloadbereich und auf der ÖBFV-Cloud veröffentlicht.














