Fluorhaltige Schaummittel: Einsatz seit Jahreswechsel verboten

Seit 2020 gilt gemäß der EU Verordnung 2019/1021 ein EU-weites Verbot von PFOA (Perfluoroktan-Säure), welches für die Brandbekämpfung ohne Löschwasserrückhaltung mit 1. Jänner 2023 in Kraft getreten ist. Die Feuerwehr betrifft dieses Verbot, weil manche Schaummittel PFOA enthalten. Problematisch sind aus der Sicht des CTIF und des ÖBFV allerdings die einzuhaltenden Grenzwerte, die trotz sorgfältiger Reinigung durch Fachfirmen kaum einzuhalten sind.

Dieser Grenzwert von 25ppb ist nämlich so gering, dass eine gründliche Reinigung nach dem Ausscheiden oft nicht ausreicht, um den Schadstoff nicht mehr nachweisen zu können: Tanks, Anlagen, Pumpen und Schaumlöschfahrzeuge, die mit diesem Schaummittel in Berührung kamen, müssten komplett getauscht werden.

Grenzwerte anpassen

Nicht nur die österreichischen Feuerwehren beunruhigt diese Situation. „Das schädliche Schaummittel aus dem Verkehr zu ziehen und es im Feuerwehreinsatz nicht mehr zu verwenden, steht außer Frage, es ergeben sich aber offene Punkte dazu, die abgeklärt werden müssen und eine Anpassung erfordern“, so Roman Sykora, Leiter der „Gefährliche Stoffe“-Kommission des Internationalen Feuerwehrverbandes CTIF sowie Leiter des gleichnamigen ÖBFV-Sachgebiets.

Der CTIF fordert deshalb auf EU-Ebene unter anderem eine höhere Akzeptanz bei den Grenzwerten (Download des Dokuments: fire.cc/9wk2).

Diese Forderung wird seitens des ÖBFV unterstützt. „Es muss das Ziel verfolgt werden, dass nach der korrekten Entsorgung dieses schädlichen Löschmittels eine gründliche Tankreinigung ausreichend ist, dafür werden wir uns aktiv einsetzen. Das zweite Ziel muss sein, brauchbare und allgemein einsetzbare Alternativen zu finden, die Forschung muss diesbezüglich noch weiter vorangetrieben werden“, so Feuerwehrpräsident Robert Mayer. Der CTIF hat sich an die Europäische Chemikalienagentur gewandt, auch der ÖBFV unterstützt diese Forderung auf nationaler Ebene.

Was macht die Feuerwehr mit Restbeständen?

Auch das Üben und Testen mit fluorhaltigen Schaummitteln wird mit dieser Verordnung dezidiert verboten. Derzeit versuchen viele Unternehmen und Privatpersonen, fluorhaltiges Schaummittel sowie Handfeuerlöscher als vermeintlich gut gemeintes Geschenk an die Feuerwehr loszuwerden. Von der Annahme wird dringend abgeraten. Fachfirmen in den Bundesländern bieten die Möglichkeit einer fachgerechten Entsorgung.

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