Katastrophenhilfe steht und fällt mit der Feuerwehr

Die vergangenen Tage haben in ganz Österreich – von Waldbränden über Tornado-Ausläufer bis hin zu Starkregen- und Hagelereignissen die österreichischen Feuerwehren gefordert. Allein in Oberösterreich und Niederösterreich waren innerhalb der letzten Tage in Summe rund 8.500 ehrenamtliche Mitglieder im Einsatz, um der Bevölkerung zu helfen und Schäden zu minimieren bzw. zu beseitigen.

300 KHD-Einheiten stehen österreichweit in Bereitschaft
In den 94 österreichischen Bezirken inkl. Statutarstädte sind 300 Katastrophenhilfsdienst-Einheiten (KHD-Einheiten) mit etwa 13.000 Feuerwehrmitgliedern vorstrukturiert, um diese im Alarmierungsfall innerhalb weniger Stunden in den Einsatz bringen zu können. Durch die hohe Anzahl an ehrenamtlichen Mitgliedern kann auch ein Rotationsprinzip sichergestellt werden, so können die Feuerwehrfrauen und -männer während lange andauernder Einsätze abgelöst werden, um neue Energie zu tanken und frische Kräfte in den Einsatz zu bringen.

Örtliche Sicherheit und Katastrophenhilfe
Die KHD-Einheiten setzen sich personell und materiell aus Kräften der Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände zusammen und werden anlassbezogen zusammengezogen.
Es gilt der Grundsatz, dass die Einsatzbereitschaft zur Erfüllung der örtlichen Aufgaben der Feuerwehr nicht geschwächt wird. Diese Einheiten stehen unabhängig von der Katastrophe im rechtlichen Sinne auch zur Unterstützung bei größeren oder länger andauernden Einsätzen als Einsatzreserve und Ablöse zur Verfügung.
„Durch das engmaschige Feuerwehrnetz in Österreich und die von Generationen entwickelte Verankerung in unseren Gemeinden hat sich eine Schlagkräftigkeit sowie eine Durchhaltefähigkeit etabliert, ohne die Elementarereignisse und Katastrophen nicht mehr bewältigt werden können. Und das neben den täglichen Feuerwehreinsätzen“, so Feuerwehrpräsident Albert Kern. „Das erfordert nicht nur viel unentgeltliche Arbeit und ehrenamtliches Hirnschmalz, sondern auch entsprechende finanzielle Rahmenbedingungen seitens der Gemeinden, der Länder und des Bundes.“

Zuständigkeit ist klar definiert
Die Feuerwehren sind in den Katastrophenhilfegesetzen der Bundesländer fest verankert und stehen als solche in Österreich in permanenter Bereitschaft.
Die österreichischen Gemeinden sind verantwortlich für die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren, diese wiederum haben den Auftrag, hoheitliche Aufgaben der Feuer- und Gefahrenpolizei sowie der Katastrophenhilfe zu erfüllen. „Ein flächendeckendes, engmaschiges System, die lokale und regionale Vernetzung, die Kenntnis über die örtlichen Gegebenheiten sowie die speziellen Herausforderungen im Ausrückebereich sind wesentliche Elemente für rasche und effiziente Hilfe – das bieten die Feuerwehren“, erklärt Raphael Koller, Generalsekretär im Österreichischen Bundesfeuerwehrverband.

Foto: Wolfgang Spitzbart

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