Fragen und Antworten zu FW-Kennzeichen

Anfang Juli wurde die 37. Novelle des Kraftfahrgesetzes einstimmig beschlossen, wodurch unter anderem die Feuerwehr ein eigenes Sachbereichskennzeichen erhält. Zur Umsetzung dieses Vorhabens mussten erst die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen werden – einige Fragen rund um die neuen Kennzeichen für Feuerwehren und Feuerwehrverbände, die in den letzten Monaten aufgekommen sind, haben wir hier zusammengefasst.

 

Welche Fahrzeuge können mit einem FW-Kennzeichen ausgestattet werden?
Alle Fahrzeuge einer österreichischen Feuerwehr (FF, BF oder BtF) oder eines Feuerwehrverbands (Bundes-, Landes-, Bezirks- und Bereichsfeuerwehrverband) mit Code 63 („ausschließlich oder vorwiegend für die Feuerwehr bestimmt“) in der Zulassungsbescheinigung (früher Zulassungsschein). Für die Feuerwehr sind das in der Regel Pkws, Lkws, einspurige Kfz und Anhänger.

Müssen Feuerwehrfahrzeuge mit FW-Kennzeichen ausgestattet werden?
Bestehende Kennzeichen können unbefristet weiterhin verwendet werden. Ein Umtausch des Kennzeichens ist freiwillig möglich. Neu angemeldete Fahrzeuge erhalten ab dem Februar 2020 automatisch neue FW-Kennzeichen.

Ab wann ist die Anmeldung / der Kennzeichentausch möglich?
Ab 1. Februar 2020.

Welche Kosten fallen beim Umtausch auf neue FW-Kennzeichen an?
Es fallen nur die Kosten für Kennzeichentafel(n) und die Begutachtungsplakette an:
Pkw und Lkw: 21 Euro
Motorrad: 12 Euro
Anhänger: 10,50 Euro
Zugmaschine: 10,50 Euro
Begutachtungsplakette: 1,90
Papierzulassungsbescheinigung: kostenlos
Scheckkartenzulassungsschein: 23,30 Euro

Können Anhänger auch ein FW-Kennzeichen erhalten?
Ja, sofern sie mit „Code 63“ zugelassen sind (siehe oben).

In welchem Nummernkreis sind Anhänger eingeordnet?
Die Kennzeichen für Anhänger werden so wie alle anderen Fahrzeuge entsprechend ihrer Verwendung zugeteilt. (z.B. Anhänger einer FF, Anhänger eines LFV)

Ein Fahrzeug meiner Feuerwehr ist nicht mit dem „Code 63“ zugelassen, wie kann ich das ändern bzw. welche Unterlagen sind dazu notwendig?
Das Fahrzeug ist seinem Verwendungszweck entsprechend richtig zuzulassen und erhält in weiterer Folge ein „FW“-Kennzeichen.

Wie lauten die Nummernkreise der neuen FW-Kennzeichen?

  • Nummernkreis 10-70: Fahrzeuge des Landesfeuerwehrverbandes an dessen Hauptsitz (Fahrzeuge der Landesfeuerwehrkommandanten und deren Stellvertreter, sonstige Fahrzeuge des Landesfeuerwehrkommandos und der Landesfeuerwehrschule), betrifft in jedem Bundesland nur einen Bezirk;
  • Nummernkreis 71-99: einspurige Fahrzeuge, betrifft alle Bezirke;
  • Nummernkreis 100-199: Fahrzeuge der Landes-, Bezirks- und Bereichsfeuerwehrverbände, die in den Bezirken stationiert sind (insb. Kdt.-Fahrzeuge der Bezirksfeuerwehrkommandanten, deren Stellvertreter und der Abschnittsfeuerwehrkommandanten sowie Sonderfahrzeuge der Feuerwehrverbände), betrifft alle Bezirke;
  • Nummernkreis 200-999: Fahrzeuge der einzelnen Feuerwehren.

Welche Sonderregelung gibt es für Wien?

  • Nummernkreis 10-70: Fahrzeuge der Berufsfeuerwehr und des Landesfeuerwehrverbandes Wien (insbesondere Landesfeuerwehrkommandant / Branddirektor und dessen Stellvertreter, weitere Kommandofahrzeuge);
  • Nummernkreis 71-99: einspurige Fahrzeuge;
  • Nummernkreis 100-199: Fahrzeuge des ÖBFV;
  • Nummernkreis 200-999: (sonstige) Fahrzeuge der Berufsfeuerwehr, der Freiwilligen Feuerwehren, der Betriebsfeuerwehren und des Landesfeuerwehrverbandes Wien.

Bei welchen Zulassungsstellen können FW-Kennzeichen beantragt werden? Ist eine Vorbestellung notwendig?

Die genaue Umsetzung der Maßnahme wir in einem Erlass des BMVIT geregelt werden. Fest steht aber, dass die Zulassung der Feuerwehrfahrzeuge weiterhin regional – d.h. im jeweiligen Stationierungsbezirk des Fahrzeuges – möglich sein wird.

 

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