TRVB 123 S: Zusatzinformation
Die Anforderungen an die Displayredundanz sind im Anhang 6/1 geregelt.
Ergänzend ist folgendes zu beachten: Ferngewirkte Bedieneinheiten zählen nur dann als Displayredundanz, wenn ein Tablet oder Smartphone mit darauf installierter App ständig und dauerhaft unmittelbar neben der Brandmelderzentrale bereit gehalten wird.





FF St. Pölten

MA 68 Lichtbildstelle



