NoVA-Befreiung der Feuerwehr: Sachliche Diskussion erwünscht

Der Österreichische Bundesfeuerwehrverband (ÖBFV) schätzt das Engagement politischer Entscheidungsträger aller Parteien und Ebenen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für das österreichische Feuerwehrwesen, ersucht jedoch um Sachlichkeit sowie lösungsorientierte Diskussionen. Der ÖBFV fasst den aktuellen Status zusammen.

Derzeit muss die Normverbrauchsabgabe (tlw. abhängig vom CO2-Ausstoß) zunächst vom „Besteller“ (das ist in vielen Fällen die Feuerwehr selbst, teilweise sind es auch Gemeinden) bezahlt werden. Danach erfolgt eine Rückvergütung.

Ein Rechenbeispiel: Beim Ankauf eines Mannschaftstransportfahrzeuges („Kleinbus“) für eine Feuerwehr kommt es derzeit bei Fahrzeugkosten von rd. € 80.000,- bis € 90.000,- zu einer NoVA-Abgabenschuld bis zu € 30.000,-, die von Feuerwehr und/oder Gemeinde vorfinanziert werden muss. Die entrichtete NoVA wird nach Fertigstellung des Fahrzeuges auf Antrag beim Finanzamt innerhalb von zwei bis drei Monaten refundiert.

Zur Vermeidung dieses administrativen Aufwandes für Feuerwehren und Gemeinden ist eine generelle NoVA-Befreiung erwünscht. Andere Zielgruppen sind bereits befreit und müssen dadurch weder eine Vorfinanzierung sicherstellen, noch einen bürokratischen Mehraufwand zur Rückvergütung leisten. Durch die eindeutige Verwendung eines Feuerwehrfahrzeuges sowie durch flächendeckend etablierte Kontrollmechanismen ist das Risiko einer missbräuchlichen Verwendung sehr gering.

Diese Position wurde mit allen Landesfeuerwehrverbänden abgestimmt und nach Außen kommuniziert. Im Positionspapier „Anliegen und Empfehlungen zur Sicherstellung des Krisen- und Katastrophenmanagements in Österreich“, welches von neun Einsatzorganisationen unterschrieben und im Dezember 2024 an die Bundesregierung übergeben wurde, wird das Thema der Entbürokratisierung angesprochen, in vertiefenden Gesprächen war die NoVA-Befreiung ein konkretes Beispiel.

In einem Initiativantrag (371/A) forderte Nationalratsabgeordneter Harald Thau eine entsprechende Abänderung des Normverbrauchsabgabegesetzes unter dem Titel „Feuerwehr-Entbürokratisierungsgesetz“. Diesem Antrag sind persönliche Gespräche des Abgeordneten Thau mit Vertretern der Feuerwehr vorausgegangen.

Da in der 41. Sitzung des Nationalrats vom 24. und 25. September 2025 ein Übereinkommen zwischen den Fraktionen erzielt wurde, das Thema im Finanzausschuss zu diskutieren, stellte Antragsteller Thau selbst einen entsprechenden Zuweisungsantrag, der einstimmig angenommen wurde. Der Antrag wurde damit ans Plenum rückverwiesen und kann dort neu zugewiesen werden.

Feuerwehrpräsident Robert Mayer: „Die Feuerwehr verhält sich politisch neutral und arbeitet von der Gemeindeebene bis zur Bundesebene mit allen Parteien gut zusammen, um Herausforderungen aller Art zu bewältigen und gemeinsam an Lösungen zu arbeiten. Demnach sprechen wir mit all jenen Personen, die unsere Anliegen unterstützen und konstruktiv an einer Verbesserung mitarbeiten wollen. Im Vordergrund steht dabei immer – wie bereits erwähnt – Konstruktivität. Politisches Kleingeld auf dem Rücken der Feuerwehr zu wechseln, dient dabei überhaupt nicht. Ich ersuche alle ehrlich an einer Lösung interessierten Personen, Parteien und Gremien, gemeinsam im Interesse der Feuerwehr und damit auch im Interesse der Sicherheit unseres Landes zusammenzuarbeiten.“

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