TRVB 123 S: Zusatzinformation
Die Anforderungen an die Displayredundanz sind im Anhang 6/1 geregelt.
Ergänzend ist folgendes zu beachten: Ferngewirkte Bedieneinheiten zählen nur dann als Displayredundanz, wenn ein Tablet oder Smartphone mit darauf installierter App ständig und dauerhaft unmittelbar neben der Brandmelderzentrale bereit gehalten wird.






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