TRVB 122 S 26 RAUCHWARNMELDER veröffentlicht
Die TRVB 122 S „Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung, Kindergärten und Beherbergungsstätten mit bis zu 30 Gästebetten, Einbau, Betrieb und Instandhaltung“ wurde überarbeitet. Es wurden Änderungen im Bereich der Wartungsintervalle aufgrund von neuen Akkutechnologien (kein Akkutausch mehr möglich, Melder ist nach zehn Jahren jedenfalls zu tauschen) gestrichen. Welche Arten einer Vernetzung von Rauchwarnmeldern möglich und zulässig sind wurden ebenso aufgenommen wie das Verbot der automatisierten Weiterleitung von Alarmen von Rauchwarnmeldern an die öffentlichen alarmannehmenden Stellen der Feuerwehr.
Die Publikation TRVB 122 S 26 „RAUCHWARNMELDER – Einbau, Betrieb und Instandhaltung“ wurde fertig produziert und steht ab sofort im ÖBFV-Webshop zur Verfügung.







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