BSW- und BSB-Ausbildung

Seitens des TRVB-AK wird hiermit eindeutig klargestellt, dass ausreichende Deutsch-Kenntnisse eine Grundvoraussetzung sind, um dem Kurs folgen zu können, die Prüfung positiv absolvieren zu können und die zukünftigen Aufgaben in den Betrieben wahrnehmen zu können.

Die Verwendung von technischen Hilfsmitteln wie z.B. Smartphones mit Übersetzungs-App ist bei der Abschlussprüfung absolut unzulässig.

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TRVB 127 S

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