Prüfung nicht mehr erforderlich

Aufgrund einer umfassenden Evaluierung wird die Forderung nach einer Befähigungsprüfung für Prüfer von Löschwasseranlagen und die Forderung nach einer Abnahmeprüfung und einer Revision durch einen „befähigten Prüfer“ in der Neuausgabe der TRVB 128 S 2022 entfallen. Um diese Regelung schon für das laufende Jahr wirksam zu machen, gilt bereits seit 21. September folgendes:

„Die Überprüfung von ortsfesten Löschwasseranlagen (Abschlussüberprüfung und Revision) ist durch eine abnehmende Stelle oder durch Personen, welche über ein gültiges Zeugnis gemäß Punkt 12.1 der TRVB 128 S Ausgabe 2012 verfügen, durchzuführen und es ist festzustellen, ob die Bestimmungen dieser Richtlinie eingehalten sind.“

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Lesen sie in dieser Kategorie weiter …

Fachausschuss Freiwillige Feuerwehren: ein Jahresrückblick

Den Fachausschuss Freiwillige Feuerwehren (FAFF) beschäftigen…

Katastrophen, Technik, Kameradschaft: Feuerwehrpräsident Mayer im Gemeindebund-Podcast

Neue „Amtsgeheimnisse“-Folge liefert einen spannenden Blick…

ÖBFV-RL KS-04 Bekleidungsvorschrift für die Feuerwehren Österreichs – Schutzbekleidung

Nach der Einführung der Richtlinie KS-03 (BEKLEIDUNGSVORSCHRIFT…

NoVA-Befreiung der Feuerwehr: Sachliche Diskussion erwünscht

Der Österreichische Bundesfeuerwehrverband (ÖBFV) schätzt…

Stöbern Sie in unserem Archiv …

,

Stellenausschreibung des FAZ (BF Wien)

Die Berufsfeuerwehr Wien betreibt an ihrem Standort in Floridsdorf…

FELIX AUSTRIA unterstützt die österreichischen Feuerwehren

Zum Glück gibt's FELIX ist keine Floskel, denn das österreichische…

Brand im Palais Fanto

Quelle Apa: Die Berufsfeuerwehr Wien (MA 68) hat am 12.August…

Pkw in Hauseinfahrt abgestürzt

Am 27. Mai 2014 bemerkte in Wien-Döbling…

Dachbrand in leerstehendem Objekt

Aus bislang unbekannter Ursache kam es am 17. Mai 2013 gegen…