Prüfung nicht mehr erforderlich

Aufgrund einer umfassenden Evaluierung wird die Forderung nach einer Befähigungsprüfung für Prüfer von Löschwasseranlagen und die Forderung nach einer Abnahmeprüfung und einer Revision durch einen „befähigten Prüfer“ in der Neuausgabe der TRVB 128 S 2022 entfallen. Um diese Regelung schon für das laufende Jahr wirksam zu machen, gilt bereits seit 21. September folgendes:

„Die Überprüfung von ortsfesten Löschwasseranlagen (Abschlussüberprüfung und Revision) ist durch eine abnehmende Stelle oder durch Personen, welche über ein gültiges Zeugnis gemäß Punkt 12.1 der TRVB 128 S Ausgabe 2012 verfügen, durchzuführen und es ist festzustellen, ob die Bestimmungen dieser Richtlinie eingehalten sind.“

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Lesen sie in dieser Kategorie weiter …

,

Neuer ÖFKAD-Lehrgang „Lerndesign“: Weiterentwicklung der Trainer soll Schlagkraft stärken

Der neue Lehrgang „Lerndesign“ der Österreichischen Feuerwehr-…

Gemeinsam helfen: Pfandbonspenden bei SPAR gehen 2026 an Österreichs Feuerwehren

Ein kleiner Knopfdruck mit großer Wirkung. Kundinnen und Kunden…

Ja zum Entbürokratisierungspaket der Bundesregierung, aber…

Die Österreichischen Brandverhütungsstellen, der Österreichische…

Stöbern Sie in unserem Archiv …

Erinnerung: STELLENAUSSCHREIBUNG

Der Österreichische Bundesfeuerwehrverband verstärkt das Generalsekretariat und…

Wohnungsinhaber bei Zimmerbrand verstorben

Brandgeruch alarmierte Bewohner eines Hauses in der Hernalser…

Feuerwehren kämpften um den Landesmeister

Die diesjährigen Landesmeisterschaften im Nasswettbewerb wurden…