Prüfung nicht mehr erforderlich

Aufgrund einer umfassenden Evaluierung wird die Forderung nach einer Befähigungsprüfung für Prüfer von Löschwasseranlagen und die Forderung nach einer Abnahmeprüfung und einer Revision durch einen „befähigten Prüfer“ in der Neuausgabe der TRVB 128 S 2022 entfallen. Um diese Regelung schon für das laufende Jahr wirksam zu machen, gilt bereits seit 21. September folgendes:

„Die Überprüfung von ortsfesten Löschwasseranlagen (Abschlussüberprüfung und Revision) ist durch eine abnehmende Stelle oder durch Personen, welche über ein gültiges Zeugnis gemäß Punkt 12.1 der TRVB 128 S Ausgabe 2012 verfügen, durchzuführen und es ist festzustellen, ob die Bestimmungen dieser Richtlinie eingehalten sind.“

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Lesen sie in dieser Kategorie weiter …

,

TRVB 112 S 26: „DRUCKBELÜFTUNGSANLAGEN“ veröffentlicht

Die Überarbeitung der TRVB 112 S wurde erforderlich, da von…

Internationaler Feuerwehrbewerb in Eisenstadt zu Gast!

18. Traditioneller Internationaler Feuerwehrwettbewerb 2026 in…

Stöbern Sie in unserem Archiv …

Neues Merkblatt: Asbestfasern und faserförmige Gefahrstoffe

Bei Hagelbeschussversuchen durch die BVS OÖ / das Elementarschaden-Präventionszentrum…

Wien-Brigittenau: Mann aus brennender Wohnung gerettet

Am Montag 08.05.2023 gegen 23:30 kam es in Wien-Brigittenau zu…

Hochwasser – na und?

WORKSHOP am 27.02.2023: DAREnet ist ein europaweites Projekt,…

Frohe Weihnachten!

Das Jahr 2017 war für viele voller Herausforderungen. Manche…

LKW verlor Wechselaufbau – Schnellstraße musste gesperrt werden

Donnerstagnachmittag (28.01.2016) verlor ein LKW auf der S2…

Familie mit drei Kindern flüchtet aus brennendem Haus

Die Familie mit drei Kindern konnte sich gerade noch selbst aus…