Prüfung nicht mehr erforderlich

Aufgrund einer umfassenden Evaluierung wird die Forderung nach einer Befähigungsprüfung für Prüfer von Löschwasseranlagen und die Forderung nach einer Abnahmeprüfung und einer Revision durch einen „befähigten Prüfer“ in der Neuausgabe der TRVB 128 S 2022 entfallen. Um diese Regelung schon für das laufende Jahr wirksam zu machen, gilt bereits seit 21. September folgendes:

„Die Überprüfung von ortsfesten Löschwasseranlagen (Abschlussüberprüfung und Revision) ist durch eine abnehmende Stelle oder durch Personen, welche über ein gültiges Zeugnis gemäß Punkt 12.1 der TRVB 128 S Ausgabe 2012 verfügen, durchzuführen und es ist festzustellen, ob die Bestimmungen dieser Richtlinie eingehalten sind.“

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Lesen sie in dieser Kategorie weiter …

TRVB 162 N – Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) veröffentlicht

PV-Freiflächenanlagen werden österreichweit vermehrt errichtet.…

Neues Merkblatt: Asbestfasern und faserförmige Gefahrstoffe

Bei Hagelbeschussversuchen durch die BVS OÖ / das Elementarschaden-Präventionszentrum…

Österreichischer Jugendpreis: Nächste Auszeichnung für BeeWild Feuerwehrjugendwoche!

Mit dem Österreichischen Jugendpreis werden seit zehn Jahren…

Floriani-Weckerl bei INTERSPAR

Ab sofort können Kundinnen und Kunden bei INTERSPAR mit dem…

Stöbern Sie in unserem Archiv …

27. Wiener Feuerwehrlauf – in Memoriam Michael Podhornik

Samstag, 06. April 2024 - Start 11:00 Uhr Vor 27 Jahren ist…

rescEU – neue Katastrophenschutzeinheiten der EU

Wir haben gestern in Wien mit dem EU-Kommissar Christos Stylianides…

Urleiwand – Österreichs Feuerwehrjugend zeigt auf!

Premiere in Wien: Zum ersten Mal wird ein Bundesfeuerwehrjugendleistungsbewerb…
,

Fest für Alle

Am Freitag, dem 4. Mai 2018, feiert der LFV Steiermark von 9…

PKW Brand A23

Am Vormittag des 3. November 2014 ist es auf der A23 zu einem…