Prüfung nicht mehr erforderlich

Aufgrund einer umfassenden Evaluierung wird die Forderung nach einer Befähigungsprüfung für Prüfer von Löschwasseranlagen und die Forderung nach einer Abnahmeprüfung und einer Revision durch einen „befähigten Prüfer“ in der Neuausgabe der TRVB 128 S 2022 entfallen. Um diese Regelung schon für das laufende Jahr wirksam zu machen, gilt bereits seit 21. September folgendes:

„Die Überprüfung von ortsfesten Löschwasseranlagen (Abschlussüberprüfung und Revision) ist durch eine abnehmende Stelle oder durch Personen, welche über ein gültiges Zeugnis gemäß Punkt 12.1 der TRVB 128 S Ausgabe 2012 verfügen, durchzuführen und es ist festzustellen, ob die Bestimmungen dieser Richtlinie eingehalten sind.“

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Lesen sie in dieser Kategorie weiter …

Stöbern Sie in unserem Archiv …

Frau kommt bei Brand in Simmering ums Leben

Eine Person kommt bei einem Wohnungsbrand in einem Mehrparteienwohnhaus…

Brand in ehemaligem Gasthaus

Mit vier Löschleitungen bekämpfen Feuerwehrtrupps unter Atemschutz…

ÖBFV-Expertenseminar Ventilation an der Landesfeuerwehrschule Kärnten

Vom 12. März bis zum 14. März 2018 fand an der Landesfeuerwehrschule…

Donaustrom: Daubelhütte drohte abzutreiben

Am 14. November 2015 war es gegen Mittag im Zuge eines missglückten…

Alarmstufe 2 auf Donauinsel

Am Abend des 17. Dezember 2013 war aus bisher unbekannter Ursache…

Auszeichnung von 18 feuerwehrfreundlichen Arbeitgebern

Der Arbeitsplatz vor Ort – bringt Sicherheit im Ort. So hat…

19. Bundesfeuerwehrjugend-leistungsbewerbe – die ersten Stunden

Die Elite der österreichischen Feuerwehrjugend ist an den nächsten…