FELIX und der ÖBFV fördern Feuerwehrjugend-Projekte

Bereits seit dem Jahr 2017 ist FELIX Austria Partner der österreichischen Feuerwehren. FELIX Austria spendet jährlich €15.000,- an den ÖBFV, zweckgebunden für die Unterstützung der Feuerwehrjugend. Nun wird der „FELIX & ÖBFV Feuerwehrjugendfördertopf“ ins Leben gerufen.

Damit sollen Feuerwehrjugend-Projekte einzelner Feuerwehren monetär unterstützt werden. Mittels eines Antragsformulars werden Projekte eingereicht und einmal pro Jahr von einer Fachjury auf Förderwürdigkeit geprüft. Bei einer Förderzusage erfolgt – nach Vorlage der Rechnung – die Auszahlung. Es können sowohl vergangene Projekte als auch geplante Projekte abgegeben werden, solange sie nicht weiter als sechs Monate zurückliegen oder bevorstehen. FELIX Austria Geschäftsführer Herr Mag. Peter Buchauer über die Partnerschaft und die kommenden Projekte: „Das Feuerwehrwesen ist tief in der österreichischen Gesellschaft verankert. Uns als österreichischem Unternehmen ist daher ein besonderes Anliegen die österreichische Feuerwehr zu unterstützen. Daher freuen wir uns, gemeinsam mit dem ÖBFV einen Beitrag speziell zur wichtigen Nachwuchsförderung leisten zu können.“ „Das Engagement und Hingabe von FELIX Austria unserem Feuerwehrwesen gegenüber ist ein deutliches und besonders schönes Zeichen der Wertschätzung. Die Partnerschaft mit Felix Austria ist mir nicht nur aus finanzieller Sicht sehr wichtig, denn auch die Einstellung zu Gesellschaft, Nächstenliebe und Hilfsbereitschaft verbindet die österreichischen Feuerwehren mit FELIX Austria. Im Namen aller Feuerwehrjugendmitglieder bedanke ich mich bei Geschäftsführer Peter Buchauer für seine Großzügigkeit“, so Feuerwehrpräsident Albert Kern bei der Einführung dieses Fördertopfes.

Fördersumme

Die Fördersumme kann bis zu € 750,- frei vom Förderwerber (pro Feuerwehrjugendgruppe einmal pro Kalenderjahr) beantragt werden. Projekte, die einer Förderung des Landesfeuerwehrverbandes würdig sind, können maximal bis zu jenen Kosten Unterstützung anfordern, welche, abzüglich der Landesförderung, tatsächlich der beantragenden Feuerwehr entstehen.

Beispiele förderwürdiger Projekte

  • Ausstattungsankauf zur Gründung einer FJ-Gruppe (Helme, Uniformen, Möbel etc.)
  • Trainingsgeräte, Trainingsmaterialien
  • Unterstützung bei Öffentlichkeitsarbeit, wie z.B. Präsentationsstand, Rollups udgl.
  • Produktion Werbematerial zur Mitgliederwerbung z.B. für Schulen und Veranstaltungen
  • Schulungsveranstaltung (Übernahme von Übungsmitteln, Transportkosten, Eintritten etc.)
  • Fachexkursionen (Flughafenfeuerwehr, Berufsfeuerwehr, Fahrzeughersteller etc.)

Antrag jetzt stellen!

Anträge können ab sofort bis spätestens 31. Oktober 2020 für das laufende Kalenderjahr gestellt werden. Das Antragsformular, die Kriterien und Fristen finden Sie hier!

 

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