Umstellung auf FW – Kennzeichen

Die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für die Einführung von Sachbereichskennzeichen für die Feuerwehr („FW“) wurden nunmehr geschaffen. Mit 1. Februar 2020 treten die einschlägigen Bestimmungen der KDV in Kraft. Die praktische Abwicklung wurde vom BMVIT mit dem Durchführungserlass (DE) vom 18.12.2019, GZ: BMVIT-179.464/0007-IV/ST1/2019, geregelt.

Dazu ist ergänzend auszuführen, dass der ggst. Erlass keine Sonderbestimmungen für Wien enthält. Für Wien gelten die allgemeinen Nummernkreiszuordnungen (siehe Pkt. 3.3. des DE) sinngemäß mit folgender Maßgabe:

  • Nummernkreis 10-70: Kdo/Kdt-Fahrzeuge der BF
  • Nummernkreis 71-99: einspurige Fahrzeuge
  • Nummernkreis 100-199: Fahrzeuge des ÖBFV und des Wr. LFV
  • Nummernkreis 200-999: (sonstige) Fahrzeuge der BF, der FF und der BtF

Die Kennzeichen werden bei den Zulassungsstellen (Versicherungen) nicht lagernd sein, sondern müssen vorbestellt werden. Das ist ab 15. Jänner 2020 möglich (siehe Pkt. 2.4. und Pkt. 4 des DE). Zu diesem Zweck sind gegenüber der Zulassungsstelle genaue Angaben über die Art des Fahrzeuges und die Zugehörigkeit zum entsprechenden Nummernkreis erforderlich. Es wird daher empfohlen, rechtzeitig mit der jeweiligen Zulassungsstelle Kontakt aufzunehmen.

Reservierungen durch die Feuerwehren für bestimmte Nummern oder Nummernblöcke sind nicht möglich. Eine Ausnahme besteht lediglich für die Kdt‑Fahrzeuge der Feuerwehrverbände in den Nummernkreisen 10-70 und 100-199 (vgl. Pkt. 3.3. des DE).

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