Projektgruppe der Einsatzorganisationen zum Thema Drohnen

Drohnen, oder unbemannte Luftfahrzeuge, sind nicht nur im privaten Bereich immer häufiger in Verwendung, sondern finden auch vermehrt bei Einsatzorganisationen in Österreich Anwendung. Um die Verwendung von Drohnen im Einsatzfall gemeinsam gestalten zu können, wurde 2019 eine organisationsübergreifende Projektgruppe gebildet. Sie soll Empfehlungen für eine gemeinsame Vorgehensweise für den geregelten Drohneneinsatz durch BOS in Österreich erarbeiten.

Foto: Zeitungsfoto.at / Liebl, Seyfert (Fotomontage)

Einsatzmöglichkeiten von Drohnen

Ob als einfaches und schnell einsetzbares Hilfsmittel, um einen guten Überblick über unwegsames oder gefährliches Gelände zu erhalten, als Träger von Sensoren, zur Dokumentation von Übungen oder als Kommunikationsmitteln – Drohnen haben das Potential, Einsatzorganisationen wesentlich zu unterstützen. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Betrieb von Drohnen finden sich im Luftfahrtgesetz (LFG). Eine Betriebsbewilligung der Austro Control GmbH wird zwingend benötigt, wenn die Drohne z.B. zu anderen Zwecken, als ausschließlich zum Zwecke des Fluges selbst, bestimmt ist und nicht in die Kategorie „Spielzeug“ fällt. Zusätzlich sind Flugverbotszonen zu beachten und weitere Rahmenbedingungen inkl. Betriebszeiten, Einsatzzweck und Nennung der Piloten für den Betrieb der Drohne anzuführen. Für die Verwendung einer Drohne bei einer Einsatzorganisation trifft all dies ebenso zu, da es aktuell keine Ausnahmeregelungen, wie etwa bei Einsatzfahrten im Straßenverkehr, durch entsprechende gesetzliche Sonderregelungen, gibt.  Für den Betrieb von Drohnen durch Mitglieder von BOS bestehen keine Ausnahmen zum gültigen LFG bzw. zu den Auflagen der ACG.

Durch das Inkrafttreten zweier EU-Verordnungen (EU-VO 2019/945 und EU-VO 2019/947) am 1. Juli 2020 ergeben sich wesentliche Neuerungen für den Betrieb von Drohnen, die selbstverständlich auch für Einsatzkräfte relevant sind. So wird beispielsweise eine „offene Kategorie“ geschaffen, die unter bestimmten Bedingungen Vereinfachungen mit sich bringen wird.

Projektgruppe gebildet, um gemeinsame Standards zu schaffen

Auf Initiative des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes hat sich unter Beteiligung der im Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagement (SKKM) vertretenen Einsatzorganisationen eine Projektgruppe gebildet, die sich mit diesem Themenkomplex beschäftigt.

Die Schwerpunkte der Projektgruppe sind

  • die Erarbeitung einer Empfehlung für den gemeinsamen Einsatz von Drohnen in Form eines Grundsatzdokuments,
  • die Erstellung von allgemeinen Ausbildungsempfehlungen für zukünftige Drohnenpiloten der Einsatzorganisationen sowie
  • die Anstrengungen zur Schaffung gesetzliche Rahmenbedingungen, die einen Einsatz und das Training unter besonderen Umständen und Berücksichtigung der ausgearbeiteten Ausbildung und Nutzungsempfehlungen zulassen.

Seitens der Projektgruppe werden die Risiken aufgezeigt, Privatpersonen mit ihren Drohnen für Einsätze heranzuziehen. Oft sind taktisches Verständnis, Ausbildung und Flugerfahrung nicht überprüfbar oder der Betreiber ist sich den gesetzlichen Regelungen nicht bewusst.

Über die Entwicklungen und Fortschritte der Projektgruppe wird anlassbezogen weiter informiert.

Seitens des ÖBFV (Österreichischer Bundesfeuerwehrverband) steht der Leiter der Projektgruppe BR Andreas OBLASSER für Fragen und Anregungen unter der Mailadresse andreas.oblasser@feuerwehr.or.at zur Verfügung.

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