Noch kein FinanzOnline – Zugang?

Es werden in letzter Zeit vermehrt Anfragen bezüglich verloren gegangener bzw. nicht vorhandener FinanzOnline-Zugänge der Feuerwehren an den ÖBFV herangetragen. Auf Nachfrage beim zuständigen Projektleiter im Finanzministerium wurde mitgeteilt, dass sich die Feuerwehren bei Verlust, bei fehlender Zustellung oder für eine Rücksetzung des Zugangs entweder an das FA 1/23 oder im Prinzip an jedes Finanzamt in der Nähe wenden können. Rechtliche Grundlage ist die FinanzOnline Verordnung, die bezüglich Vollmachten und Vergabebedingungen einzuhalten ist.

Als Nachweis für den neuen Vertreter oder Kommandanten  der Feuerwehr sollte laut Aussage des Projektleiters im Finanzministerium die Bestellungsurkunde zum Kommandanten zzgl. Personalausweis/Reisepass reichen.

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