ÖBFV-RL KS-09 2026: „Leistungsanforderungen für Atem-, Körperschutzausrüstung und Zubehör“ veröffentlicht
Die ÖBFV-Richtlinie KS-09 bringt gegenüber der bisherigen Fassung von 2021 eine umfassende Überarbeitung unter stärkerem Fokus auf Normenangleichung, Aussagen über Lebens- bzw. Nutzungsdauer und Festlegungen zu einheitlichen Prüfverfahren. „Damit werden erstmals konkrete Lebensdauern für alle PSA-Komponenten definiert“, so Referatsleiter Willi Wurzinger.
Die neue KS-09 setzt auf Vereinheitlichung und Digitalisierung (zentrale Datenbank für Handbücher), einheitliche Prüf- und Ausbildungsstrukturen, klare Nutzungsdauer- und Auslieferungsregeln sowie verbindliche Norm- und Sicherheitskriterien. Damit wird aus der ehemals technischen Atemschutz-Richtlinie eine ganzheitliche Beschaffungs- und Qualitätsrichtlinie für Atem- und Körperschutz nach aktuellem Stand der EU- und ISO Normen.
Damit wird die Richtlinie zu einem zentralen Standardwerk für Atem- und Körperschutzausrüstung sämtlicher im Feuerwehrdienst in Österreich verwendeter Typen.
Das Sachgebiet 3.3 – Atem- und Körperschutz mit seinen Mitarbeitern aus den Verbänden und Berufsfeuerwehren hat mit diesem Entwurf einen Meilenstein gesetzt, der für die Sicherheit der Atemschutzgeräteträger einen wichtigen Beitrag bildet.
Die Publikation ÖBFV-RL KS-09 Ausgabe 2026: „Leistungsanforderungen für Atem-, Körperschutzausrüstung und Zubehör“ steht im ÖBFV-Webshop, sowie auf der ÖBFV-Cloud zur Verfügung.








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