NPO-Fonds vorgestellt

Heute, am 2. Juli 2020, wurde durch Herrn Vizekanzler Werner Kogler und Frau Bundesministerin Elisabeth Köstinger der NPO-Fonds präsentiert. „Gemeinnützige Vereine sorgen für Zusammenhalt, erhalten Traditionen am Leben und helfen uns dabei, eine Gemeinschaft zu sein. Darum haben wir uns in den Verhandlungen erfolgreich dafür eingesetzt, dass auch Freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände anspruchsberechtigt sind“, so Bundesministerin Köstinger bei der Vorstellung.

Es wurde bereits eine Homepage eingerichtet, über welche Informationen abgerufen werden können und schlussendlich auch die Anträge abgewickelt werden: www.npo-fonds.at.

Auf dieser Seite gibt es auch einen FAQ-Bereich, der ständig erweitert wird. Die Richtlinie und das Antragsformular sind noch nicht verfügbar, werden aber bald auf obenstehender Homepage veröffentlicht.

Anträge können bis Jahresende 2020 gestellt werden, somit besteht seitens der Feuerwehren ausreichend Zeit, die dafür notwendigen Unterlagen zu übermitteln.

Am 8. Juli 2020 organisiert das ÖBFV Referat 6 eine Schulung für die Landesfeuerwehrverbände, um die Rahmenbedingungen und andere allfällige Fragestellungen zu klären. Mit diesen Informationen sollen dann die Freiwilligen Feuerwehren bei den Anträgen unterstützt werden.

Erste Rahmenbedingungen bereits veröffentlicht

  • Fixkostenzuschuss: Für förderbare Kosten, die im Zeitraum vom 01.04.2020 bis 30.09.2020 anfallen. Unter anderem:
    • Zahlungsverpflichtungen für Vereinshaus-Miete oder Pacht
    • Betriebsnotwendige Versicherungsprämien
    • Zinsaufwendungen für Kredite und Darlehen
    • Wasser, Energie, Telekommunikation, Reinigungskosten, Abwasser/Müll
    • Durch COVID-19 notwendig gewordene betriebsnotwendige Aufwendungen (z.B. Schutzmasken)
    • Kosten, die bis 10.3.2020 für Veranstaltungen angefallen sind, die aufgrund von Corona nicht stattfinden konnten (z.B. Miete für Location)
    • Buchhaltungskosten, Lohnverrechnung, Jahresabschlusskosten
    • Kosten für Steuerberater
  • Zusätzlich gibt es einen Struktursicherungsbeitrag als Pauschalbetrag für Aufwendungen, die durch den Fixkostenzuschuss nicht erfasst sind.
    • Beträgt 7% der Einnahmen des Jahres 2019
    • Maximal 120.000 Euro
  • Förderhöhe
    • Es dürfen höchstens 100% der förderbaren Kosten (Fixkostenzuschuss + Struktursicherungsbeitrag) durch die Förderung abgedeckt werden.
    • Ist die Summe der förderbaren Kosten (aus Fixkostenzuschuss und Struktursicherungsbeitrag) höher als 3.000 Euro, erhält die Organisation höchstens den Einnahmenausfall. Zur Berechnung werden dazu die Einnahmen der ersten 3 Quartale 2020 mit denen des Jahres 2019 verglichen. Waren die Einnahmen 2019 ungewöhnlich niedrig, können Einnahmen aus 2018 und 2019 als Durchschnitt herangezogen werden.
    • Die Förderung ist mit max. 2,4 Mio. Euro je Förderungswerber begrenzt.
    • Bagatellgrenze: Förderungen werden erst ab einem Betrag von 500 Euro ausgezahlt.

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