Automatische NoVA-Befreiung für Feuerwehren

Eine langjährige Forderung des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes ist nun einen bedeutenden Schritt weitergekommen, nachdem am 10. Dezember ein diesbezüglicher Beschluss im Nationalrat gefasst wurde.

Die Parlamentsdirektion in einer Aussendung: „Es soll die Voraussetzung für eine Befreiung der Feuerwehren von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) direkt beim Kauf geschaffen werden. Obwohl für einen Großteil der Feuerwehr-Einsatzfahrzeuge bereits heute keine NoVA zu bezahlen sei, müsse für einige Feuerwehr-Einsatzfahrzeuge, vor allem Kommando- und Mannschaftstransportfahrzeuge, beim Kauf zunächst die NoVA an den Fahrzeughändler entrichtet werden, der Händler überweise diese an das Finanzamt, die Feuerwehren könnten in Folge die Rückerstattung der NoVA beim Finanzamt beantragen und erhalten diese zurück. Für alle Beteiligten ein vermeidbarer bürokratischer Aufwand, zeigen sich die Antragsteller Harald Thau (FPÖ), Klaus Lindinger (ÖVP), Maximilian Köllner (SPÖ) und Markus Hofer (NEOS) überzeugt. Der Entschließungsantrag wurde einstimmig angenommen. Die Befreiung soll laut Entschließungsantrag spätestens mit 1. Jänner 2027 wirksam werden.“

„Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung weniger Bürokratie für ehrenamtlich tätige Mitglieder unserer Einsatzorganisation. Ich bedanke mich im Namen der österreichischen Feuerwehren für diesen Beschluss und hoffe auf eine konstruktive Umsetzung, die wir gerne begleiten und genau beobachten werden“, so Feuerwehrpräsident Robert Mayer.

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