UPDATE: Ausschreibungsgrenzen vor Änderung

Mit 7. Februar 2023 tritt die Übergangslösung in Kraft, somit gelten bis 30. Juni 2023 die Schwellenwerte wie bis zum Jahresende 2022.

Der Verordnungstext ist unter folgendem Link abrufbar: https://ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2023_II_34/BGBLA_2023_II_34.html

Text vom 31.1.2023:

Kurz vor Weihnachten informierte das Bundesministerium für Justiz, dass die seit 2018 geltende bzw. verlängerte Schwellenwerteverordnung mit Anfang 2023 ersatzlos ausläuft. Eine Nachfolgelösung soll im Sommer 2023 präsentiert werden, bis dahin soll es eine Übergangslösung geben.

Dieser Sachverhalt trifft die Feuerwehren insofern, da die Bestimmungen des Vergabegesetzes ohne diese Verordnung vollumfänglich angewandt werden müssen und die Erleichterungen wegfallen. Laut Informationen aus dem Justizministerium wird eine Übergangslösung mit den bis Ende 2022 geltenden Schwellenwerten von „spätestens Ende Februar bis Ende Juni“ gelten. Bis dahin wird an einer Nachfolgelösung gearbeitet.

Der gänzliche Entfall der nationalen Schwellenwerteverordnung würde den bürokratischen Aufwand bei Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen der Feuerwehren und Gemeinden wesentlich erhöhen, weshalb eine Nachfolge ähnlich der bisherigen Verordnung im Interesse der Feuerwehr ist.

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