Kostenlose Impfung für Feuerwehrmitglieder – neu definierter Prozess sichert zügigere Abwicklung

Der bisherige Prozess, der eine quartalsweise zentrale Meldung vorsah, wurde nun neu aufgesetzt und soll eine zügigere Abwicklung zwischen Feuerwehrmitglied und Ärztin / Arzt ermöglichen. Hierfür wurden zwischen der AUVA und dem ÖBFV Formulare entwickelt, die das Feuerwehrmitglied und die Ärztin / den Arzt unterstützen und eine Kostenübernahme durch die AUVA ermöglichen.

Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

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