TRVB 123 /25 (S) „BRANDMELDEANLAGE“ – Druckfehlerkorrektur
Der Punkt 2.6 b) hat zu lauten: „In allen anderen Fällen ist die Installation eines Feuerwehrbedienfeldes der Variante B oder C gemäß ÖNORM F 3031 verpflichtend erforderlich.“ Die Anmerkungen bleiben unverändert.

