„Feuerwehren tragen eine besondere Verantwortung für Kinder und Jugendliche“, so BFR Manfred Eibl zum Kinder- und Jugendschutzkonzept (KJSK) der Feuerwehr. Dieses wurde in monatelanger Arbeit mit externen Partnern entwickelt und nun veröffentlicht.
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen liegt in der Verantwortung der Betreuer, Funktionsträger und aller Feuerwehrmitglieder. Das Kinder- und Jugendschutzkonzept (KJSK) bietet dafür einen klaren Rahmen mit präventiven Maßnahmen, einem strukturierten Vorgehen im Verdachtsfall und einer praxistauglichen Umsetzung vor Ort. Vorfälle der letzten Monate in Österreich im Bereich der außerschulischen Jugendarbeit unterstreichen die Wichtigkeit und Notwendigkeit dieses Konzeptes.
Das KJSK gliedert sich grob in vier relevante Teile:
- präventive Maßnahmen
- Information und Sensibilisierung: Alle Feuerwehrmitglieder, Eltern und Jugendliche erhalten Informationen über Rechte, Schutzmaßnahmen und Beschwerdewege.
- Verhaltenskodex: Verbindliche Regeln für alle, die mit Jugendlichen arbeiten; klare Grenzen für Nähe und Distanz.
- Auswahl und Schulung: Betreuungspersonal wird sorgfältig ausgewählt, Strafregisterbescheinigungen geprüft, regelmäßige Fortbildungen durchgeführt.
- Risikoanalyse und Feedbackkultur: Jede Feuerwehr führt eine standortbezogene Risikoanalyse durch und schafft Möglichkeiten für Beschwerden und Rückmeldungen (z.B. Beschwerdebriefkasten).
- Vorgehen im Verdachtsfall: das Konzept bietet ein klares Handlungsschema
- Beobachtung und Dokumentation – jede Wahrnehmung wird ernst genommen
- Meldung an diverse Anlaufstellen
- Abklärung und gegebenenfalls Einbindung externer Fachstellen
- Schutzmaßnahmen werden gesetzt, Vertraulichkeit gewahrt
- Reflexion und Aufarbeitung nach Abschluss, um Abläufe weiter zu verbessern.
- Umsetzung auf Ortsebene – Schritt für Schritt
- Bestellung eines Präventionsbeauftragten in jeder Feuerwehr
- Information an alle Mitglieder sowie Eltern/Erziehungsberechtigte
- Durchführung einer Risikoanalyse und Ableitung von Maßnahmen
- Unterzeichnung des Verhaltenskodex durch Betreuungspersonal
- Einrichtung niederschwelliger Beschwerdewege (Briefkasten, Online-Formular)
- Teilnahme des Betreuungspersonals an Schulungen
- regelmäßige Überprüfung und Weiterentwicklung (mind. alle drei Jahre)
- Anhänge/Beilagen
Das KJSK soll in der finalen Form für alle österreichischen Bundesländer gleich sein. Bundeslandspezifische Abweichungen werden ausschließlich in Anhängen/Beilagen abgebildet. So ist bei einer Evaluierung und Weiterentwicklung gewährleistet, dass nur ein österreichweites Dokument zu pflegen ist.
Im Rahmen der Ausrollung des KJSK ist die Schaffung von folgenden Rollen bzw. Einrichtungen notwendig:
- Präventionsbeauftragte/r der Feuerwehr vor Ort: ist für die Ausrollung des KJSK zuständig; informiert alle Mitglieder und Eltern über das KJSK; ist erste Ansprechperson in der Feuerwehr, nimmt Hinweise auf, dokumentiert Verdachtsfälle und leitet sie weiter
- Präventionsbeauftragte/r des Landesfeuerwehrverbandes: unterstützt bei der Ausrollung des KJSK, unterstützt bei Vorfällen, führt erste Klärungen durch und koordiniert das weitere Vorgehen
- Ombudsstelle: niederschwellige Anlaufstelle, die Meldungen vertraulich entgegennimmt, prüft und bei Bedarf externe Expertisen hinzuzieht
Diese drei Ebenen gewährleisten, dass Kinder und Jugendliche jederzeit sichere und vertrauensvolle Ansprechpartner finden.
Monatelange Arbeit am Konzept
Das nunmehr vorliegende Kinder- und Jugendschutzkonzept (KJSK) wurde durch die Arbeitsgruppe inhaltlich fertiggestellt. Im Rahmen der Ausarbeitung wurden über einen Zeitraum von zwei Jahren mehr als 40 Arbeitsgruppensitzungen abgehalten.
Der Projektpartner „ECPAT Österreich – Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Rechte der Kinder vor sexueller Ausbeutung“ sowie feuerwehrinterne Fachexpertinnen und Fachexperten haben wertvollen Input eingebracht. Zur Unterstützung der praktischen Umsetzung wurden einfache Checklisten ausgearbeitet, die den Feuerwehren als Hilfestellung dienen werden.
Die im Konzept vorgesehene Ombudsstelle ist bewusst flexibel definiert. Dadurch erhalten die Landesfeuerwehrverbände die Möglichkeit, entweder eigene geeignete Ansprechpersonen (z.B. Peers) zu benennen oder auf bestehende externe Fachstellen zu verweisen.


