Das ÖBFV-Sachgebiet 1.3 „Öffentlichkeitsarbeit & Bewusstseinsbildung“ hat aus der Praxiserfahrung seiner Mitglieder und gemeinsam mit Experten einen Leitfaden zum Thema rechtlicher Aspekte der Öffentlichkeitsarbeit erstellt. Die Informationen und Tipps wurden nun veröffentlicht.
Im Mittelpunkt der FAQ stehen die Fragen: Was ist in der Öffentlichkeitsarbeit der Feuerwehren erlaubt – und was nicht? Denn neben dem klassischen Urheberrecht spielen auch andere Rechtsmaterien eine Rolle, etwa das Mediengesetz, das Datenschutzgesetz, die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die neue EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-Verordnung). Der Leitfaden zeigt, wie diese Regelwerke ineinandergreifen und welche Verpflichtungen daraus für die Öffentlichkeitsarbeit der Feuerwehren entstehen. Ein großes Kapitel widmet sich beispielsweise dem Thema Fotos und Videos:
- Wer ist eigentlich Urheber eines Bildes und wie muss er genannt werden?
- Welche Rechte haben die abgebildeten Personen, der Fotograf und die Feuerwehr?
- Wann ist eine Aufnahme erlaubt, wann benötigt man eine Einwilligung, und was gilt bei Mitgliedern, Kindern oder bei Veranstaltungen?
- Welche Konsequenzen drohen, wenn Fotos ohne Nutzungsrechte oder ohne Urheberbezeichnung verwendet werden?
Darüber hinaus werden die Pflichten von Feuerwehren als Medieninhaber erläutert. Dazu zählen Impressum, Offenlegung und die klare Regelung, wer für Inhalte verantwortlich ist. Anhand von praktischen Beispielen wird erklärt, wie ein korrektes Impressum aussehen sollte, was bei Presseaussendungen zu beachten ist und wie man rechtlich auf der sicheren Seite bleibt.
Tipps als Ergänzung zu Fakten
Neben eindeutigen Fakten (die im Gesetz geregelt sind) bietet der Leitfaden auch zahlreiche Tipps des ÖBFV, die als Orientierungshilfe bei unklarer Rechtslage dienen. Sie reichen von Formulierungsvorschlägen für Presseaussendungen über Empfehlungen zum Umgang mit Mitgliedern, Jugendlichen und externen Personen bis hin zu klaren Hinweisen, wann man besser auf eine Veröffentlichung verzichten sollte. Ziel ist es, Feuerwehren eine einfach verständliche Handlungsanleitung zu geben, ohne in juristische Fachsprache abzudriften. Damit will der ÖBFV sicherstellen, dass Feuerwehren ihre Öffentlichkeitsarbeit auch in Zeiten von Social-Media, künstlicher Intelligenz und umfangreichen rechtlichen Anforderungen professionell gestalten können.


