Die Publikation ÖBFV-Info E-30 Ausgabe 2025 „Einstellung der Schwellenwerte für Schadstoffmessgeräte“ ist fertig produziert und steht ab sofort im ÖBFV-Webshop, sowie auf der ÖBFV-Cloud (https://cloud.oebfv.at/) zur Verfügung.

Diese Unterlage wurde im Sachgebiet 4.6 „Gefährliche Stoffe“ des ÖBFV erarbeitet. Ziel dieser Information ist es, Entscheidungshilfen für die Einsatzdurchführung zu geben. Die Information hat aber keinen Normcharakter, der Einsatzleiter kann daher entsprechend seiner Lagefeststellung und Lagebeurteilung bei der Bekämpfung der Gefahr auch eine andere Vorgangsweise wählen.

Diese Information dient einerseits zur Vereinheitlichung der eingestellten Schwellenwerte auf unseren Messgeräten und andererseits als Anhaltspunkt für die Absperrgrenzen im Einsatz.
Unsere Messgeräte verwenden eine untere Warnschwelle (A1) und eine obere Alarmschwelle (A2) um auf Gefahren durch Gase, eine explosionsgefährdete Atmosphäre oder Sauerstoffmangel (bzw. Überschuss) hinzuweisen.
Seit 2018 ist die sogenannte RICHTLINIE (EU) 2017/164 DER KOMMISSION in Kraft, welche von den EU-Mitgliedsstaaten entsprechend umzusetzen war.
Für die Warnschwelle(A1) wird die maximale Arbeitsplatzkonzentration aus der Grenzwerteverordnung, gleich MAK Wert (Tagesmittelwert) verwendet.
Für die obere Alarmschwelle (A2) wird der PAC2-Wert für eine Stunde empfohlen.