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Dokumentation zur Verlängerung des Brandschutzpasses – Gültigkeitsvermerk

Zu Pkt. 3.4.6. TRVB 117 O 24

Die Bestätigung des Besuches einer Fortbildungsveranstaltung mit der gleichzeitigen Verlängerung des gültigen Brandschutzpasses erfolgt durch die veranstaltende Ausbildungsinstitution.

Die Eintragung im (gültigen) Brandschutzpass hat daher jedenfalls auch zu enthalten: „gültig bis: Datum (Monat/Jahr)“.

Dies gilt auch für nutzungsbezogene Seminare und Brandschutztechnikseminare, welche die Gültigkeit verlängern.

Ist der Brandschutzpass nicht mehr gültig darf dieser Gültigkeitsvermerk nicht angeführt werden.

Zusatzinfo: TRVB 117 O

  1. Die Übergangsfrist gemäß TRVB 117 O, Pkt. 10 wird bis 1.1.2025 verlängert.
  2. Es wird hiermit klargestellt, dass die TRVB 119 O und die TRVB 120 O, welche gemäß TRVB 117 O, Pkt. 6.6. pflichtig auszugeben sind, wahlweise als Hardcopy oder in elektronischer Form (z.B. USB-Stick) ausgegeben werden dürfen.